Steuern sparen bei der Renovierung

2020-04-01
Steuern sparen bei der Renovierung
Steuern sparen bei der Renovierung

Steuern sparen bei der Renovierung

Wenn Sie Ihr Haus auf Mallorca sanieren oder renovieren möchten, können Sie in den Genuss eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes kommen. Wie und unter welchen Umständen das geht, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
 
Auf wen kann die 10-prozentige Mehrwertsteuer angewendet werden?
Die ermäßigte Mehrwertsteuer kann sowohl auf eine Einzelperson als auch eine Eigentümergemeinschaft angewendet werden, solange folgende Voraussetzungen gelten:

  • Die Immobilie dient in keiner Weise als Geschäftsraum oder Büro.
  • Die Nutzung der Immobilie ist privat, d.h. es handelt sich beispielsweise nicht um eine Mietwohnung.
  • Im Falle einer Eigentümergemeinschaft gibt es keine ermäßigte Mehrwertsteuer, wenn die Rechnung an den Verwalter der Immobilie oder die Versicherungsgesellschaft gerichtet ist.

 
Kann die Mehrwertsteuerbegünstigung auf alle Arten von Immobilien angewendet werden?
Die Mehrwertsteuerermäßigung kann auf jede Wohnung, egal ob Erst- oder Zweitwohnung, angewandt werden, solange der Bau zwei Jahre vor Beginn der Renovierungsarbeiten abgeschlossen ist.
Die Steuerermäßigung greift übrigens auch bei der Renovierung von Garagen, Nebengebäuden (Lagerräume) und Gemeinschaftsräumen.
 
Auf welche Art von Renovierungsarbeiten kann die Ermäßigung angewendet werden?
Die ermäßigte Mehrwertsteuer von 10 Prozent kann auf alle Renovierungs- oder Reparaturarbeiten in Wohn­immobilien angewendet werden, wie z.B.:

Malerarbeiten / Installation, Renovierung oder Austausch des Aufzugs / Heizungsraum / Telekommunikationsgeräte oder -systeme / Bewegungsmelder / Strom- oder Sanitätsarbeiten / Elektroinstallationen, Wasseranschlüsse und Klimaanlagen / Brandschutz / Fallrohre / Sanierung von Gebäuden im Allgemeinen einschließlich Nebenarbeiten.
 
Was sind weitere Vorgaben für die Steuerermäßigung?
Um die ermäßigte Mehrwertsteuer auf eine Hausrenovierung anwenden zu können, müssen die Kosten für die bei der Renovierung verwendeten Materialien weniger als 40 Prozent der Gesamtkosten betragen. Die Materialien, die zur Bestimmung dieses Prozentsatzes verwendet werden, sind:

  • Solche, die in das Gebäude integriert sind (Ziegel, Gips, Zement)
  • Arbeitsplatten und Küchenmöbel
  • Sichtbare Mauerwerksmaterialien
  • Sanitärkeramik
  • Elektrische Installationen
  • Halogenstrahler
  • Metall- oder Holz
  • Andere Materialien, die für die Durchführung der Renovierung  notwendig sind.

Ausgeschlossen sind dagegen:

  • Gerüste
  • Elemente, die als Zubehör verwendet werden, wie z.B. Instrumente oder Maschinen, die vor Ort eingesetzt werden.
  • Elektrogeräte

 
Für weitere Informationen besuchen Sie unser Büro und wir beraten Sie gerne.
 
Tipps:
Nachdem alle Zweifel ausgeräumt sind, möchten wir noch einige Tipps für den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten hinzufügen:

Folgende Mehrwertsteuersätze greifen bei Renovierungsarbeiten von Wohnimmobilien:

  • Beim ausschließlichen Kauf von Materialien: Mehrwertsteuer von 21 Prozent.
  • Dienstleistungen bei der Renovierung: Die Mehrwertsteuer beträgt 10 Prozent.
  • Dienstleistungen + Materialien (Materialkosten betragen weniger als 40 Prozent der Gesamtkosten): Mehrwertsteuer von 10 Prozent.
  • Dienstleistungen + Materialien (Materialkosten betragen mehr als 40 Prozent der gesamten Renovierungskosten): Mehrwertsteuer von 21 Prozent.

Es ist wichtig, dass die Materialien in der Rechnung und gegebenenfalls im Kostenvoranschlag transparent aufgeschlüsselt sind.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass sich die Rechnung unmissverständlich auf die Renovierungsarbeiten bezieht. Das Gleiche gilt für alle Arbeiten (Dienstleistungen) und Arbeitsmaterialien.
Ebenfalls wichtig: Die Immobilie darf nur für den privaten Gebrauch bestimmt sein und ihr Bau muss zwei Jahre vor Beginn der Renovierungsarbeiten abgeschlossen sein.

Hier ein Beispiel für oben beschriebene Steuerermäßigung :

Um die Vorgaben für eine Mehrwertsteuerermäßigung bei Wohnungsrenovierungen auf Mallorca zu verdeutlichen, führen wir folgendes Beispiel an:
Ein Immobilienbesitzer kauft Baumaterial für eine Renovierung in einem Großhandel (z.B. einem Baumarkt) in Höhe von 1.000 Euro. Der Rechnungsbetrag beinhaltet 21 Prozent Mehrwertsteuer, also 826,44 Euro + 173,55 Euro Mehrwertsteuer.

Anschließend beauftragt er einen Handwerker oder einen Unternehmer für die Renovierungsarbeiten. Dieser berechnet dem Immobilienbesitzer 1.600 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Also  1.322,31 Euro + 277,69 Euro Mehrwertsteuer. Die Gesamtkosten der Renovierung betragen demnach 2.600 Euro.

Da die Materialien jedoch 40 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, könnte in  diesem Fall die reduzierte Mehrwertsteuer von 10 Prozent angewendet werden. Hätte der Immobilienbesitzer das Material also nicht selbst sondern vom Unternehmer gekauft, würde die Rechnung so aussehen:

Arbeitskosten 1.322,31 Euro + 10 Prozent Mehrwertsteuer: 1.454,54 Euro.
Materialien 826,44 Euro + 10 Prozent MwSt.: 909,08 Euro
Gesamtkosten: 2.363,58 Euro.

Ersparnis: 236,62 Euro.

Mehr Infos geben wir Ihnen gerne:
Omnia Consulting SLU
Anwaltskanzlei
und Steuerberatung
Tel. 971 288 442
Calle Sant Miquel, 46
07002 Palma de Mallorca
www.omnia-consulting.com



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