Steuern & Kosten: Kauf/Verkauf einer Immobilie auf Mallorca

2025-05-08
Steuern & Kosten: Kauf/Verkauf einer Immobilie auf Mallorca
Steuern & Kosten: Kauf/Verkauf einer Immobilie auf Mallorca

Welche Steuern und Kosten fallen 2025 auf der Insel an?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf Mallorca bringt nicht nur den eigentlichen Kaufpreis mit sich, sondern auch eine Reihe von Steuern und Gebühren. Während Verkäufer vor allem mit Kapital­ertragssteuer und kommunalen Abgaben rechnen müssen, fallen für Käufer Grunderwerbssteuern, Notarkosten und weitere Gebühren an. Die Gesamtkosten variieren je nach Lage, Immobilientyp und steuerlichem Status der beteiligten Parteien. Damit Sie gut vorbereitet sind, haben wir alle relevanten Kosten und Steuern für 2025 zusammengefasst...

WELCHE KOSTEN FALLEN VOR DEM VERKAUFSPROZESS AN?

Bevor eine Immobilie offiziell verkauft werden kann, sind einige Dokumente erforderlich. Diese Formalitäten sind gesetzlich vorgeschrieben und verursachen zusätzliche Kosten.

KOSTENART                                                   BESCHREIBUNG                                                                                           UNGEFÄHRE KOSTEN 2025
Energieausweis                              Pflicht seit 2013, bewertet die Energieeffizienz der Immobilie                                                        60 € – 130 €
Bewohnbarkeitsbescheinigung      In vielen Regionen Pflicht, bestätigt Mindeststandards für Wohnraum                                           60 € – 160 €
Grundbuchauszug                         Nachweis über Eigentum und Belastungen der Immobilie                                                           3,64 € – 9,20 €
Löschung der Hypothek                 Notwendig, wenn noch eine Hypothek besteht                                                                             400 € – 1.000 €

KOSTEN WÄHREND DER VERKAUFSABWICKLUNG

Während des eigentlichen Verkaufsprozesses entstehen weitere Kosten, die je nach Art des Verkaufs variieren können.

KOSTENART                                               BESCHREIBUNG                                                                                                UNGEFÄHRE KOSTEN 2025
Anzahlungsvertrag                         Sicherung des Kaufprozesses für beide Parteien                                                                  100 € – 400 € (bei Anwalt)
Notargebühren                               Beurkundung des Verkaufs                                                                                                      60 € – 160 €
Maklerprovision                              Abhängig vom Markt und Verkaufspreis                                                                                  3% – 6% des Kaufpreises

WELCHE STEUERN MÜSSEN BEIM KAUF GEZAHLT WERDEN?
1. Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, muss die ITP entrichten. Diese variiert je nach Autonomer Gemeinschaft und beträgt auf den Balearen zwischen 8% und 13% des Kaufpreises.
2. Mehrwertsteuer und Stempelsteuer (bei Neubauten) Beim Kauf einer Neubauimmobilie fällt stattdessen die Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10% des Kaufpreises an. Zusätzlich wird die Stempelsteuer (AJD) erhoben, die auf den Balearen aktuell bei 1,5% liegt.
3. Notar-, Grundbuch- und Verwaltungsgebühren Diese Gebühren decken die Eintragung der Immobilie im Grundbuch und die Erstellung der notariellen Kaufurkunde ab. Sie betragen in der Regel 1% – 1,5% des Kaufpreises.

KÄUFERKOSTEN                                                           UNGEFÄHRE HÖHE
Grunderwerbsteuer(gebrauchte Immobilien)                            8% – 13%
Mehrwertsteuer (Neubau)                                                            10%
Stempelsteuer (Neubau)                                                             1,5%
Notar- u. Grundbuchgebühren                                                 1% – 1,5%

WELCHE STEUERN MÜSSEN BEIM VERKAUF GEZAHLT WERDEN?
1. Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn
Wird eine Immobilie mit Gewinn verkauft, fällt darauf Einkommensteuer an. Die Steuer wird nur auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet. Die Steuersätze für 2025 lauten:

GEWINN AUS DEM VERKAUF                                            STEUERSATZ
Bis 6.000 €                                                                                   19%
6.001 € – 50.000 €                                                                       21%
50.001 € – 200.000 €                                                                   23%
200.001 € – 300.000 €                                                                 27%
Über 300.000 €                                                                            28%

2. Kommunale Wertzuwachssteuer („Plusvalía Municipal“) und Grundsteuer (IBI)
Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Wertzuwachs des Grundstücks seit dem letzten Verkauf. Falls der Verkaufspreis unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegt, fällt keine Wertzuwachssteuer an.
Die jährliche Grundsteuer (IBI) muss in dem Jahr des Verkaufs beglichen werden und beträgt je nach Gemeinde zwischen 0,4% und 1,3% des Katasterwerts der Immobilie.

3. Steuer für Nicht-Residenten
Falls der Verkäufer keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, muss der Käufer 3% des Kaufpreises direkt an das Finanzamt überweisen. Dies dient als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Verkäufers.

WELCHE KOSTEN KÖNNEN BEIM VERKAUF ABGESETZT WERDEN?
Bestimmte Ausgaben können die steuerliche Belastung reduzieren. Dazu gehören:

ABZUGSFÄHIGE KOSTEN                                                   BEDINGUNGEN
Maklerprovision                                                                     Mit Rechnung nachweisbar
Notargebühren                                                                      Nur für den Verkäuferteil
Umbauten & Renovierungen                                                Wenn sie dokumentiert sind
Gemeindliche Wertzuwachssteuer                                       Nur falls nachweislich zu hoch angesetzt

SO SPAREN KÄUFER UND VERKÄUFER GELD
Tipps für Käufer:
• Vergleich der Steuerbelastung zwischen Neu- und Altbauten: Bei Neubauten fallen höhere Steuern an, während gebrauchte Immobilien durch die Grunderwerbsteuer günstiger sein können.

• Vorausplanung der Finanzierungsnebenkosten: Nebenkosten wie Notargebühren und Grundbucheintragung sollten vor dem Kauf einkalkuliert werden.

Tipps für Verkäufer:
• Reinvestition des Verkaufserlöses: Falls das Geld innerhalb von zwei Jahren in eine neue Hauptwohnung investiert wird, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden.

• Verhandlung der Grundsteuer mit dem Käufer: Falls der Käufer zustimmt, kann die IBI anteilig aufgeteilt werden.

FAZIT: GUT VORBEREITET IN DEN IMMOBILIENMARKT STARTEN
Ob Käufer oder Verkäufer – wer sich auf den mallorquinischen Immobilienmarkt begibt, sollte die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Eine gute Vorbereitung und gegebenenfalls professionelle Beratung können helfen, Kosten zu optimieren und den Kauf oder Verkauf effizient zu gestalten. Wer sich gut in­formiert, spart Zeit und Geld.



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