Mallorca und Spanien - Energieausweis für Ferienimmobilien ab sofort Pflicht

2021-07-26
Mallorca und Spanien - Energieausweis für Ferienimmobilien ab sofort Pflicht
Mallorca und Spanien - Energieausweis für Ferienimmobilien ab sofort Pflicht ansonsten drohen Geld Strafen

Energieausweis für Ferienimmobilien ab sofort Pflicht

Die touristische Ferienvermietung setzt verschiedene Auflagen voraus. Um legal eine Immobilie zu vermieten, muss diese beispielsweise über eine Lizenz verfügen. Seit Juni 2021 ist eine weitere Auflage hinzugekommen: Der Energieausweis.

 

Der Energieausweis ist ab sofort nicht nur, sondern auch für Ferienhäuser obligatorisch. Grundlage ist das neue Gesetz "certificado de eficiencia energética". Das bedeutet auch, dass alle Immobilienbesitzer, die ihre Objekte zur Ferienvermietung anbieten, die Angaben zur Energieklasse auch innerhalb von Angeboten (z. B. auf Vermietungsportalen) angeben müssen. Die Regelung gilt übrigens auch für Immobilien, die langfristig vermietet werden oder zum Verkauf stehen. Für die Registrierung und Kontrolle ist im Falle von Mallorca die Balearenregierung zuständig.

Verstöße kosten Geld

Fehlt der Energieausweis, sind empfindliche Strafen vorgesehen. Die Bußgelder können, abhängig vom Sachverhalt, im vierstelligen Bereich liegen. Dabei wird ein dreistufiges System angewandt. Bei geringfügigen Verstößen liegen die Geldstrafen zwischen 300 und 600 Euro, bei schweren Verstößen zwischen 600 und 1.000 Euro. Kommt es zu schweren Verstößen gegen das Gesetz zum Energieausweis können die Strafen bis zu 6.000 Euro betragen. Sanktionen betreffen nicht nur Immobilieneigentümer, sondern auch die Anbieter entsprechender Angebote, wie beispielsweise Internetplattformen.

Das Gesetz über Energieausweise der spanischen Regierung findet in seinen Sanktionen sofort Anwendung. Verhängt werden sie von entsprechenden Beamten des Energieministeriums oder der Energieagentur. Auch Bürgerbeschwerden wird, laut Medienberichten, nachgegangen. Spaniens Regierung betonte jedoch, dass das neue Energieausweis-Gesetz nicht bestrafen soll. Man wolle Bürgerinnen und Bürger informieren und für die neuen Vorschriften sensibilisieren.

Keine Frist zur Umsetzung

Die Branche reagierte hingegen mit heftiger Kritik. Denjenigen, die ihre Häuser zur Ferienvermietung anbieten, müsse zumindest eine angemessene Frist zur Umsetzung der Auflagen eingeräumt werden. Die Erstellung eines Energieausweises koste schließlich Zeit und Geld.

Für einen gültigen Energieausweis gelten folgende Vorgaben:
  • Ausstellung durch einen frei gewählten, sachkundigen Techniker mit entsprechender Qualifikation in Bauarbeiten und/oder Bausauführung. Dazu gehören Architekten und Ingenieure.
  • Der Energieausweis muss bei einer offiziellen Stelle der Autonomen Gemeinschaft, in der die Immobilie liegt, registriert werden. Erst dann gilt er als Zertifikat. Informationen gibt es beim zuständigen Rathaus. Die Registrierung kann zwischen 30 und 60 Tagen dauern.
  • Enthalten sein müssen Angaben zur Energieeffizienz und zum Verbrauchswert der Immobilie sowie Informationen der energetischen Eigenschaften und mögliche Tipps zu energetischen Verbesserungen.

Ein ausgestellter Energieausweis ist in Spanien zehn Jahre gültig. Danach muss das Dokument aktualisiert oder erneuert werden. Die Kosten sind regional verschieden und richten sich, unter anderem, nach der Größe der jeweiligen Immobilie.



Weitere Artikel