Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca: Neue Regelungen der Balearen-Regierung
Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca: Neue Regelungen der Balearen-Regierung
Die Balearen-Regierung hat im Mai im Rahmen eines gesamten Pakets von Gesetzesänderungen auch die Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca beschlossen. Diese Maßnahme soll den Bürokratieabbau fördern, Wohnraum schaffen und betrifft diverse illegale Bauten und Anbauten, einschließlich Pools, die vormals ohne Genehmigung errichtet wurden.
Bedingungen für die Legalisierung
Die Legalisierung kann innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt BOIB erfolgen, die noch aussteht. Nur Bauten, deren Baurechtsverstoß mindestens acht Jahre zurückliegt und somit verjährt ist, kommen in Frage. Für Bauten im geschützten ländlichen Raum gilt, dass sie vor dem 29. Mai 2014 errichtet worden sein müssen, außer in Gebieten, die dem Gesetz über Naturräume unterliegen, wo das Errichtungsdatum vor dem 10. März 1991 liegen muss.
Kosten und Ermäßigungen
Eigentümer müssen für die Legalisierung Gebühren und Steuern zahlen sowie Umweltmaßnahmen umsetzen. Die Gebühren belaufen sich im ersten Jahr auf 10 Prozent des Bauwerts, im zweiten Jahr auf 12,5 Prozent und im dritten Jahr auf 15 Prozent. Für Besitzer mit niedrigen oder mittleren Einkommen gibt es Ermäßigungen: 50 Prozent für Steuerpflichtige mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 33.000 Euro bei Einzelbesteuerung oder 52.800 Euro bei Gemeinschaftsbesteuerung, und 25 Prozent für Bemessungsgrundlagen bis zu 52.800 Euro bzw. 84.480 Euro.
Verwendung der Einnahmen und Umweltauflagen
Die von den Gemeinden erhobenen Beträge sollen für den Erwerb, den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Naturräumen sowie für die Ausstattung des kommunalen Bodenvermögens verwendet werden. Zudem müssen technische Projekte zur Anpassung an Umweltstandards vorgelegt werden. Umfassende Maßnahmen die zur Reduzierung der Luftverschmutzung und zur Verbesserung der Energie- und Wassereffizienz.
Ausnahmen von der Legalisierung
Nicht legalisiert werden können Bauten, die nach dem geltenden Bebauungsplan der Enteignung, Abtretung oder dem Abriss unterliegen, sich im öffentlichen Eigentum oder in Schutzzonen befinden, oder unter das Küstengesetz fallen. Auch Bauten, die eine touristische Lizenz benötigen oder Aktivitäten beherbergen, die dem Gesetz zum Schutz des ländlichen Raums widersprechen, sind ausgeschlossen.
Keine Ferienvermietung für legalisierte Bauten
Eine Ferienvermietung der nachträglich legalisierten Bauten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies soll verhindern, dass diese Bauten für touristische Zwecke genutzt werden.
Regierung betont Notwendigkeit der Massnahme
Aus Regierungssicht wird diese Regelung viele Familien betreffen, die Häuser oder Gebäudeteile ohne vollständige Genehmigung errichtet hätten. Im Rahmen dieser Legalisierung könnten somit notwendige Verbesserungen vorgenommen werden, ohne dass sich die Bezitzer strafbar machen. Auch der legale Verkauf dieser Bauten und der Grundstücke wird damit möglich.
Mit diesen neuen Regelungen bietet die Balearen-Regierung eine Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca, auch wenn dies unter strengen Auflagen und Bedingungen umgesetzt wird.