Mallorca- Wann Immobiliensteuern Gemeindesache sind

2021-11-02
Mallorca- Wann Immobiliensteuern  Gemeindesache sind
Mallorca- Wann Immobiliensteuern Gemeindesache sind

Wann Immobiliensteuern Gemeindesache sind

Immobilienbesitzer auf Mallorca haben es mit verschiedenen Steuern zu tun. Die einen werden vom Staat erhoben, die anderen
sind Gemeindeabgaben. Zu Letzteren zählt die Grundbesitzsteuer.

Alle Jahre wieder ist es Zeit für die Entrichtung der Grundbesitzsteuer auf Mallorca. Bekannt als impuesto sobre bienes inmuebles, kurz IBI, wird sie in der Regel zwischen September und November fällig. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Gemeinden, ein Anruf beim Rathaus schafft Klarheit.
Ganz gleich, ob Resident oder nicht: Wer eine Immobilie auf Mallorca sein Eigen nennt, ist IBI-pflichtig. Dabei ist entscheidend, wer zum 1. Januar eines Jahres als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist oder war. Beim Verkauf einer Immobilie sollte daher im Grundbuch festgehalten werden, welchen Anteil Verkäufer und Käufer verpflichtet sind, zu zahlen.


Katasterwert entscheidet über Grundbesitzsteuer

Die Grundbesitzsteuer wird lokal entrichtet. Ist sie bezahlt, gibt es einen entsprechenden Beleg. Auf dieser Quittung befindet sich auch die Katasterreferenz der Immobilie. Sie führt zu wichtigen Daten des Objekts und zum jeweiligen Katasterwert. Der Katasterwert ist entscheidend für die Berechnung der Grundbesitzsteuer.
Die Behörden unterscheiden beim Steuersatz zwischen erschlossenen und nicht erschlossenen Grundstücken. Bei erschlossenen Grundstücken liegt die Grundbesitzsteuer zwischen 0,4 und 1,1 Prozent des Katasterwerts, bei nicht erschlossenen Grundstücken in der Spanne zwischen 0,3 und 0,9 Prozent. Den aktuellen Steuersatz erfahren Sie bei der Stadt oder, als Kaufinteressent einer Immobilie, beim Grundstücksbesitzer.

Gemeinschaftskosten in Wohnanlagen

Besitzen Sie eine Immobilie innerhalb einer Wohnanlage, sind Sie zunächst gesetzlich verpflichtet, Mitglied der Eigentümergemeinschaft (comunidad de proprietarios) zu werden. Dann fallen Gemeindegebühren für die Pflege öffentlicher Bereiche an, die im Rahmen der Gemeinschaft aufgeteilt werden. Einige der Dienste sind seitens der Gemeinde festgelegt, andere, wie beispielsweise Wartung, Reinigung oder Renovierungen, können von den Eigentümern frei festgelegt werden. Über das jeweilige Budget der Gemeinschaftskosten wird durch Stimmenmehrheit auf der jährlichen Mitgliederversammlung entschieden.

Bei Müllgebühren sparen

Mit der IBI werden übrigens auch die jährlichen Gebühren für die Müllabfuhr gezahlt. Hier sollten sich Immobilienbesitzer mit der Gemeinde in Verbindung setzen, denn wer ordentlich trennt, zahlt weniger. Die Rathäuser gewähren umweltbewussten Eignern eine bonificación por reciclar, also einen Recycling-Bonus. Wer in Sachen Müllentsorgung nachhaltig lebt, kann so ein paar Euro sparen.
Um keinen Zahlungstermin zu vergessen, sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten. Entsprechende Formulare gibt es im Rathaus. Damit Sie steuerlich auf der sicheren Seite sind, ist ein Steuerberater empfehlenswert. Ab zwei Immobilien im Besitz ist dieser sogar Pflicht.

Marc Fischer



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