Vor der Unterschrift das Kleingedruckte...

2020-07-28
Vor der Unterschrift das Kleingedruckte...
Vor der Unterschrift das Kleingedruckte lesen - Unterschiede in der Vertragsgestaltung

01.10.2019

...lesen, ist bei jedem Vertrag eine der wichtigsten Empfehlungen. Wobei Vertrag nicht immer gleich Vertrag ist.

Die passende Immobilie ist gefunden, die Finanzierung steht und sowohl Käufer als auch Verkäufer sind sich einig. Prima! Jetzt fehlt nur noch der Vertrag. Doch bis zum endgültigen Notartermin können beide Seiten verschiedene vertragliche Vereinbarungen treffen.

Contrato Opción de Compra

Hierbei handelt es sich um einen Optionsvertrag, der dem Käufer das Recht einräumt, gegen Zahlung einer Optionssumme die Immobilie des Verkäufers bis zu einem festgelegten Termin zu kaufen. Der Vertrag wird meist dann aufgesetzt, wenn noch bestimmte Details ungeklärt sind, oder die Bank noch Zeit braucht, um grünes Licht für die anstehende Überweisung der Kaufsumme geben zu können. Die Höhe der Anzahlung liegt in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Kommt der Kauf nicht zustande, behält der Verkäufer die Optionssumme ein.
Andernfalls wird sie bei Vertragsabschluss auf die Kaufsumme angerechnet.

Contrato de Reserva

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Optionsvertrages. Der Käufer bittet damit den Verkäufer gegen Zahlung einer geringen Summe die Immobilie ein paar Tage zu „reservieren“. Kommt bis dahin kein privatrechtlicher Kauf- oder Optionsvertrag zustande, behält der Käufer die Reservierungssumme ein.

Contrato privado de compraventa

Es ist soweit. Alle Details sind geklärt und die Finanzierung ist vollständig gesichert. In diesem Fall wird vor einem Notar oder Anwalt ein privater Kaufvertrag geschlossen. Inhalt ist unter anderem die rechtliche Beschreibung des Objektes, die Festlegung des endgültigen Kaufpreises, die Zahlungsbedingungen, die Bestimmung des Zeitpunktes der Vertragserfüllung sowie der Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie.

Ohne Anwalt geht es nicht

Welcher Vertrag letztendlich zur Anwendung kommt, sollte je nach Einzelfall und in Absprache mit dem beauftragten Anwalt entschieden werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten stets einen auf spanisches/mallorquinisches Immobilienrecht versierten Anwalt an ihrer Seite haben. Wer kaum oder gar keine Spanisch-Kenntnisse besitzt, sollte auf deutschsprachige Anwälte zurückgreifen oder sich einen versierten Übersetzer/Dolmetscher an die Seite holen.

Andreas John



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