Plusvalía Mallorca: Was Eigentümer über die kommunale Wertzuwachssteuer wissen müssen

2026-02-01
Plusvalía Mallorca: Was Eigentümer über die kommunale Wertzuwachssteuer wissen müssen
Plusvalía Mallorca: Was Eigentümer über die kommunale Wertzuwachssteuer wissen müssen

Plusvalía Mallorca: Was Eigentümer über die kommunale Wertzuwachssteuer wissen müssen

Steuerliche Aspekte beim Immobilienverkauf auf Mallorca

Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca fallen verschiedene Steuern an. Eine davon ist die kommunale Wertzuwachssteuer, auch bekannt als Plusvalía Municipal. Diese Steuer wird auf den Wertzuwachs des Grundstücks erhoben, auf dem die Immobilie steht. Doch wer muss sie zahlen? Gibt es Ausnahmen? Und was passiert, wenn man sie nicht begleichen kann? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wer muss die kommunale Wertzuwachssteuer zahlen?

Die Zahlungspflicht der Plusvalía Municipal hängt von der Art der Übertragung der Immobilie ab:

  • Beim Verkauf einer Immobilie trägt der Verkäufer die Steuerlast.
  • Bei Schenkungen zahlt die Person, die die Immobilie erhält.
  • Bei Erbschaften sind die Erben zur Zahlung verpflichtet.

Wer ist von der Zahlung der Wertzuwachssteuer befreit?

Es gibt verschiedene Fälle, in denen die Plusvalía Municipal nicht gezahlt werden muss:

  • Kein Kapitalgewinn beim Verkauf: Seit dem 10. November 2021 entfällt die Steuerpflicht, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wurde.
  • Unveränderte Grundstückswerte: Falls der Wert des Grundstücks seit dem Erwerb nicht gestiegen ist, fällt keine Steuer an.
  • Übertragungen zwischen Ehegatten: Wird eine Immobilie im Zuge eines Zugewinnausgleichs oder zur Unterstützung der Kinder übertragen, ist die Steuer nicht fällig.
  • Kulturell geschützte Immobilien: Voraussetzung ist, dass notwendige Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten nachgewiesen wurden.
  • Eigentumsübertragungen an staatliche oder gemeinnützige Einrichtungen: Dazu zählen unter anderem der Staat, autonome Gemeinschaften, Sozialversicherungsträger und das Spanische Rote Kreuz.
  • Landwirtschaftliche Grundstücke: Bestimmte landwirtschaftliche Grundstücke sind von der Steuer befreit.
  • Abtretung zur Schuldentilgung: Wird die Immobilie zur Tilgung einer hypothekarisch gesicherten Schuld abgetreten, entfällt die Steuerpflicht.

Wer ist bei einer Erbschaft von der Wertzuwachssteuer befreit?

Zwei Szenarien ermöglichen eine Steuerbefreiung:

  • Landwirtschaftliche Grundstücke: Erben eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks müssen keine Wertzuwachssteuer zahlen.
  • Keine Wertsteigerung: Hat das geerbte Grundstück seit dem Erwerb durch den Erblasser an Wert verloren, entfällt die Steuerpflicht. Dies muss mit einer Selbstveranlagung und geeigneten Nachweisen belegt werden.

Was passiert, wenn die Steuer nicht gezahlt werden kann?

Die Gemeinde kann die ausstehende Summe weiterhin einfordern und Verzugszinsen erheben:

  • 5 % bei Zahlungsverzug bis zu drei Monaten
  • 10 % bei Zahlungsverzug zwischen drei und sechs Monaten
  • 15 % bei Zahlungsverzug zwischen sechs und zwölf Monaten
  • 20 % bei Zahlungsverzug über ein Jahr

Muss die Wertzuwachssteuer für eine Wohnung gezahlt werden, die älter als 20 Jahre ist?

Ja, sofern mit dem Verkauf der Immobilie ein Gewinn erzielt wurde. Die Dauer des Eigentumsbesitzes spielt dabei keine Rolle. Allerdings wird die Steuer maximal auf einen Zeitraum von 20 Jahren Wertzuwachs berechnet. Auch wenn die Immobilie länger im Besitz war, wird die Berechnung auf diese Zeitspanne begrenzt.

Die kommunale Wertzuwachssteuer ist ein wichtiger Faktor beim Immobilienverkauf auf Mallorca. Während sie in den meisten Fällen anfällt, gibt es verschiedene Ausnahmen und Befreiungen. Verkäufer, Erben und Beschenkte sollten sich rechtzeitig informieren, um mögliche Steuerlasten korrekt zu berechnen oder gegebenenfalls von einer Befreiung zu profitieren.



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