Räumungsmoratorium 2026 in Spanien - Konsequenzen für Mieter und Vermieter auf Mallorca
Was das neue Dekret für Vermieter und Investoren auf Mallorca konkret bedeutet
Seit dem 5. Februar 2026 ist das neue Königliche Gesetzesdekret zum Räumungsmoratorium in Kraft. Veröffentlicht im BOE (Boletín Oficial del Estado), verlängert es die Aussetzung von Zwangsräumungen für wirtschaftlich schutzbedürftige Haushalte bis zum 31. Dezember 2026.
Für Eigentümer auf Mallorca ist das keine Randnotiz – sondern ein relevanter Faktor für Kalkulation, Finanzierung und Risikomanagement.
Die entscheidende Grenze: drei Wohnungen
Das Dekret unterscheidet klar nach Bestandsgröße:
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Ab drei Wohnungen im Eigentum bleibt das Räumungsmoratorium anwendbar, sofern der Mieter seine wirtschaftliche Notlage nachweist.
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Bis zu zwei Wohnungen: Diese Kleinvermieter sind von der verlängerten Aussetzung ausgenommen. In solchen Fällen müssen die Sozialdienste eine alternative Unterbringung prüfen.
Damit reagiert die Regierung auf Kritik, wonach private Kleinvermieter nicht mit institutionellen Investoren oder Fonds gleichgestellt werden dürften.
Was bedeutet das für Vermieter auf Mallorca?
Für Eigentümer mit mehreren Einheiten bleibt das Risiko verlängerter Verfahren bestehen.
Wird eine wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit anerkannt, kann ein Räumungsverfahren weiterhin ausgesetzt bleiben – trotz ausbleibender Mieteinnahmen. Eigentümer haben zehn Tage Zeit, ihre eigene wirtschaftliche Lage darzulegen oder ihren Status als Kleinvermieter nachzuweisen.
Für Investoren stellt sich damit erneut die Frage nach belastbaren Szenarien:
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Wie wirken sich mögliche Verfahrensdauern von über einem Jahr auf die Liquiditätsplanung aus?
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Welche Auswirkungen haben blockierte Einheiten auf Rendite und Finanzierung?
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Wie streng müssen Bonitäts- und Vertragsprüfungen künftig ausfallen?
Gerade auf Mallorca, wo Wohnraum knapp und Mietpreise hoch sind, verschiebt sich die Risikobewertung zunehmend von der Lagequalität hin zur regulatorischen Stabilität.
Entschädigungen und gerichtliche Realität
Die Regierung stellt 300 Millionen Euro für Bürgschaften und Entschädigungen bereit. Das bestehende System bleibt jedoch administrativ komplex. Eigentümerverbände verweisen auf lange Bearbeitungszeiten und unklare Auszahlungsfristen.
Parallel warnen Fachverbände vor einer weiteren Überlastung der Gerichte. Räumungsverfahren dauern in Spanien bereits heute durchschnittlich 15 bis 18 Monate. Eine Reaktivierung blockierter Fälle könnte diesen Zeitraum verlängern.
Parlamentarische Unsicherheit bleibt
Das Dekret ist zwar in Kraft, muss jedoch noch vom Kongress bestätigt werden. Mehrere Parteien haben Vorbehalte signalisiert. Die langfristige Stabilität der Regelung ist damit politisch noch nicht abschließend gesichert.
Einordnung für den Immobilienmarkt der Balearen
Für Mallorca bedeutet das:
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Kleinvermieter erhalten formal mehr Schutz.
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Eigentümer mit mehreren Einheiten tragen weiterhin ein erhöhtes Verfahrensrisiko.
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Investitionsentscheidungen müssen regulatorische Entwicklungen stärker berücksichtigen.
Im aktuellen Marktumfeld zählt nicht nur Bauqualität oder Mikrolage – sondern die Fähigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen realistisch einzupreisen.
Das neue Räumungsmoratorium 2026 verändert nicht den Markt über Nacht. Es verschiebt jedoch die Parameter, nach denen Vermietung und Bestandshaltung auf den Balearen kalkuliert werden.

















