Illegale Bauten bei Kaufverträgen unbedingt schriftlich fixieren

2021-09-21
Illegale Bauten bei Kaufverträgen unbedingt schriftlich fixieren
Illegale Bauten bei Kaufverträgen unbedingt schriftlich fixieren

Illegale Bauten bei Kaufverträgen unbedingt schriftlich fixieren

Immobilieneigentümer müssen Kaufinteressenten bereits im Anzahlungsvertrag (contrato de arras) schriftlich über illegale Anbauten des Objektes informieren. Fehlt diese Klausel, können Käufer abspringen, für den Verkäufer wird die doppelte Summe der geleisteten Anzahlung fällig. Das geht aus einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts in Palma de Mallorca hervor.

Im vorliegenden Fall, der bereits sechs Jahre zurückliegt aber erst jetzt entschieden wurde, ging es um ein Haus in Cala Llombards nahe Santanyí im Südosten von Mallorca. Die Eigentümer, ein ausländisches Ehepaar, fanden im Januar 2015 eine Kaufinteressentin. Man einigte sich auf einen sogenannten "contrato de arras", einen Anzahlungsvertrag, der den Verkäufer einer Immobilie dazu verpflichtet, das Objekt nicht an einen Dritten zu veräußern. Der Käufer hingegen muss innerhalb von vier Monaten die Finanzierung auf die Beine stellen.

Der Knackpunkt eines Anzahlungsvertrages: Springt der Käufer ab, verliert er seine Anzahlung. Wird der Verkäufer vertragsbrüchig, muss er dem Käufer die doppelt geleistete Anzahlung zurückzahlen.

Beide Parteien waren sich im Falle der Immobilie bei Santanyí einig. Die Anzahlungssumme lag bei 41.500 Euro. Während der Vier-Monats-Frist ließ die Kaufinteressentin durch einen unabhängigen Architekten prüfen, ob die Immobilie über alle notwendigen Lizenzen verfügte. Das war nicht der Fall. Am Haus waren ein 30 qm großer Anbau, eine 74 qm große Garage sowie ein 58 qm großer Pool illegal errichtet worden. Eine nachträgliche Legalisierung war nach aktueller Rechtslage nicht möglich.

Die Interessentin trat vom Vertrag zurück und forderte die doppelte Summe der geleisteten Anzahlung. Die Eigentümer weigerten sich, man habe die Dinge mündlich mitgeteilt. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Das entschied zugunsten der Klägerin. Es habe sich nicht um eine Nebensächlichkeit gehandelt, hieß es zur Begründung. Die illegalen Bauten hätten unbedingt schriftlich festgehalten werden müssen. Zudem stehe m Anzahlungsvertrag, die Immobilie weise "keine bauchrechtlichen Mängel" auf. Die Eigentümer müssen der Kaufinteressentin nun 83.000 Euro zahlen.

Mehr zum Contrato de Arras



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