Vertragsgestaltung Immobilien Mallorca - Der Anzahlungsvertrag "Contrato de arras"

2021-03-23
Vertragsgestaltung Immobilien Mallorca - Der Anzahlungsvertrag
Mallorca-Immobilie; Die richtige Vertragsgestaltung beim Immobilienkauf gibt Käufer und Verkäufer die nötige Rechtssicherheit

Vertragsgestaltung "Mit Sicherheit zur Mallorca Immobilie"

Ist nach langer Zeit des Suchens endlich die Traumimmobilie gefunden, sollte für beide Seiten - Käufer und Verkäufer - Sicherheit geschaffen werden. Dazu dient der contrato de arras, der Anzahlungsvertrag. Das Schriftstück ist mehr als eine Formalität, denn der contrato de arras verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung des geschlossenen Vertrages.

Der Anzahlungsvertrag in Spanien umfasst die vereinbarten Bedingungen rund um den Immobilienkauf oder -verkauf. Diese werden schriftlich festgehalten. Damit besteht eine Verpflichtung sowohl von Käufer als auch Verkäufer, die in Form einer Anzahlung festgelegt wird. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, verliert er den Betrag, den er eingelegt hat. Tritt der Verkäufer zurück, muss er üblicherweise bis zum Doppelten seiner geleisteten Einlage zahlen.

Anzahlungsvertrag nur bei verzögertem Kaufabschluss

Ein contrato de arras kommt auf in Spanien und auf Mallorca nur dann in Frage, wenn der Immobilienvertrag nicht sofort unterzeichnet wird. Haben sich beide Parteien über sämtliche Vertragsdetails, wie Preis, Bedingungen und Finanzierung, geeinigt und es spricht nichts gegen Unterzeichnung, muss auch kein Anzahlungsvertrag erstellt werden.

Andererseits gibt es Faktoren, die eine direkte Vertragsunterzeichnung aufschieben oder verzögern. Es kann beispielsweise sein, dass Besitzverhältnisse überprüft, Genehmigungen eingeholt oder Schulden abbezahlt werden müssen. Auch Verzögerungen aufgrund der Pandemiemaßnahmen können zu einem Aufschub des endgültigen Vertragsschlusses führen. In diesen Fällen sollte ein contrato de arras erfolgen.

Musterdokument oder Individualvertrag?

Im Internet gibt es unter dem entsprechenden Suchbegriff eine Vielzahl von Musterverträgen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Anzahlungsvertrag in Spanien von einem Anwalt ausarbeiten zu lassen. Er kennt die Rahmenbedingungen und kann den Inhalt exakt auf die individuelle Immobilie abstimmen.

Der contrato de arras enthält zunächst die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer. Bei Ausstellung ist bereits sichergestellt, dass die erforderlichen Unterlagen zur Immobilie vorliegen. Auch die Dokumente zu Steuern, Geldwäschegesetz und Auslandsinvestitionen sind enthalten und unterzeichnet.

Selbstverständlich finden sich im Anzahlungsvertrag auch Angaben zur Immobilie selbst, deren Registrierung, Identifizierung, Nutzung, Einschränkungen, usw.. Wichtig ist die angegebene Frist zur Unterzeichnung des eigentlichen Vertrags, also der Kaufurkunde. Hinzu kommen Details über die Ausgabenaufteilung der beiden Parteien. Weitere Punkte, die von Interesse sind, können in den contrato de arras nach Belieben mit aufgenommen werden.

Unterzeichnung vor Notar

Die Unterzeichnung eines contrato de arras sollte vor einem Notar erfolgen. Dieser wird beide Seiten über die Rahmenbedingungen informieren und entsprechend aufklären. Denn eine Vertragsverletzung kann schwerwiegende, finanzielle Folgen für eine Vertragspartei nach sich ziehen. Vor allem lohnt ein Blick auf die einzuhaltenden Fristen.

 

Marc Fischer



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