Steuerpflichtige auf Mallorca haben viele Vorteile

2021-06-25
Steuerpflichtige auf Mallorca haben viele Vorteile
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Steuerpflichtige auf Mallorca haben viele Vorteile

Für viele Mallorca-Fans und Langzeiturlauber stellt sich die Frage der Steuerpflicht: Will man im Heimatland steuerpflichtig bleiben oder künftig an den spanischen Fiskus zahlen? Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab und sollte im Einzelfall entschieden werden.

Über eine grundsätzliche Regelung sollte man sich als Steuerzahler im Klaren sein: Wer in Spanien steuerpflichtig ist, zahlt Abgaben auf sein weltweites Einkommen und Vermögen. Eine Ausnahme gilt für besonders wohlhabende Menschen. Bei diesen macht Spaniens Fiskus eine Ausnahme und verleiht ihnen den sogenannten "Steuerstatus ohne Wohnsitz". Damit ist die Steuerpflicht für das weltweite Vermögen und Einkommen steuerfrei. Für die Mehrzahl der auf Mallorca und in Spanien Steuerpflichtigen gelten bestimmte Abgaben.

Einkommenssteuer

Bei der Einkommenssteuer zahlen EU-Bürger und Residenten etwa ein Fünftel weniger Abgaben als Nicht-EU-Bürger. Als Resident entfällt die alljährliche Nichtresidentensteuer (NRIIT); zudem müssen sie auch keine Einkommensteuererklärung zahlen, wenn die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit unter der Grenze von 22.000 Euro liegen.

Eine weitere Besonderheit gilt für die Vermieter von Ferienimmobilien. Eigentümer von Objekten können von Steuererleichterungen profitieren, welche die steuerliche Belastung um bis zu 70 Prozent senken kann.

Erbschaftssteuer

Die meisten ausländischen Erben werden nicht für eine Erbschaftssteuer veranlagt. Abhängig ist das von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Für die Balearen gilt: Die Steuersätze hängen vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erwerber, dem Wert der Erbschaft sowie dem Vorvermögen ab und liegen zwischen einem und knapp 82 Prozent. Hier empfehlen wir für die Berechnung die Beratung durch einen auf Erbschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

Schenkungssteuer

Auch bei der impuesta denaciones gelten regionale Unterschiede. Auf Mallorca müssen Beschenkte der Steuerklassen I und II pauschal lediglich 7 Prozent des Wertes der Schenkung abführen.

Kapitalertragssteuer

Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca werden knapp drei Prozent des Verkaufserlöses vom spanischen Fiskus einbehalten. Wird der Verkaufserlös in einen neuen Hauptwohnsitz in Spanien oder innerhalb der EU investiert, entfällt die Kapitalertragssteuer. Auch Personen über 65 können von der Kapitalertragssteuer befreit sein. Ihr Anwalt nennt Ihnen die entsprechenden Voraussetzungen.

Vermögenssteuer

In Spanien gilt eine persönliche, steuerfraie Zulage für die Bewohner einer Hauptwohnung zu, und das für jeden der beiden Partner. Das bedeutet, für den Hauptwohnsitz können Paare eine kombinierte Steuerermäßigung beantragen. Wie hoch diese ist, ist regional verschieden.

Hinzu kommen mögliche Steuerermäßigungen, welche die Gemeinden Residenten einräumen. Diese können bis zu 95 Prozent betragen. Ein Beispiel ist die Grundsteuer, welche für Residenten um über ein Drittel geringer ausfallen kann.

Weitere Vorteile der residencia

Auch sonst haben Steuerpflichtige in Spanien viele Vorteile. Sie haben Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung und das Stimmrecht bei Kommunalwahlen. Geht es um ein Hypothekendarlehen erhalten Residenten bessere Konditionen bei Banken. Auch bei Mietverträgen wird Residenten seitens der Vermieter mehr vertraut.



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