Mallorca: Mieterhöhungen, Miet Verträge vorausschauend planen

2021-07-26
Mallorca: Mieterhöhungen, Miet Verträge vorausschauend planen
Mallorca: Mieterhöhungen, Verträge vorausschauend planen

Mallorca: Mieterhöhungen, Miet Verträge vorausschauend planen

Immobilieneigentümer in Spanien können ihre Mieten nicht einfach anpassen. Möglich ist das nur, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält oder der Mieter zustimmt. Daher sollten Mietverträge stets mit Voraussicht erstellt werden.

Die Vorschriften für etwaige Mieterhöhungen sind in Artikel 18 des spanischen Mietgesetzes (LAU) geregelt. Bereits bei der Ausarbeitung des Mietvertrages sollte der Anwalt den Vermieter fragen, ob eine Klausel zu Mieterhöhungen mit aufgenommen werden soll. Normalerweise erfolgt eine jährliche Anpassung der Miete, meist entsprechend der Inflation. Dabei sind Mieterhöhungen in der Regel an einen allgemein gültigen Referenzwert, wie den Verbraucherpreisindex (IPC), gebunden. Die Vertragsfreiheit ermöglicht Vermieter und Mieter jedoch auch andere Vereinbarungen.

Vorrang der Laufzeit bei fehlender Klausel

Während der Laufzeit eines Mietvertrages und ohne eine entsprechende Klausel darf und kann die Miete nicht erhöht werden. Das sollte, nicht zuletzt, auch mit Blick auf die seit dem 6. März 2019 geltende Regelung über Langzeitmietverträge berücksichtigt werden: Die Laufzeit beträgt nämlich mindestens fünf Jahre. Eine legale Verlängerung bis zu zehn Jahre ist zum Beispiel bei Stillschweigen oder in Abhängigkeit der jeweiligen gesetzlich definierten Person des Vermieters (natürliche oder juristische Person) möglich. Wer als Eigentümer also nicht vorausschauend plant, kann im ungünstigsten Fall die Miete für zehn Jahre nicht anpassen bzw. erhöhen.

Obergrenzen beachten

Das Mietgesetz aus 2019 enthält auch Obergrenzen für Mieterhöhungen. Diese dürfen den bereits genannten Verbraucherpreisindex nicht überschreiten; ansonsten ist eine Erhöhung der Miete juristisch nichtig.  Einige Autonome Gemeinschaften haben bei Verstößen erhebliche Geldbußen vorgesehen.

Unser Tipp: Möchten Sie eine Immobilie vermieten, sollten Sie den Mietvertrag von einem Anwalt erstellen lassen. Das erspart Ärger und spätere, zusätzliche Kosten.



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