Immobilien Ratgeber – Wintergarten oder Glas-Oase für Mallorca

2021-04-22
Immobilien Ratgeber – Wintergarten oder Glas-Oase für Mallorca
Immobilien Ratgeber – Wintergarten oder Glas-Oase für Mallorca

Immobilien Ratgeber – Wintergarten oder Glas-Oase für Mallorca

Zusätzlicher Wohnraumgewinn und die Möglichkeit, selbst bei Sturm, Regen oder Kälte noch „im Freien“ zu sitzen: So sah das Konzept der insbesondere unter nord- und mitteleuropäischen Hausbesitzern beliebten Wintergärten in den 80er und 90er Jahren aus.
Auf Mallorca kam eine solche Nachfrage nach Glas gedeckten Anbauten nie richtig auf, schließlich kann man dank eines milden Mittelmeerklimas fast das ganze Jahr über im Freien sitzen. Fast, wohlgemerkt. Denn auch auf einer Sonneninsel  wird es im Herbst und Winter mitunter recht ungemütlich. Abhilfe schaffen Balkon- und Terrassenüberdachungen aus Glas. Doch wie sieht es mit den baulichen Auflagen für solche Anbauten aus?
„Ähnlich wie beispielsweise in Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen sogenannten thermisch getrennten und nicht-thermisch getrennten Profilen“, erklärt Holger Fischer, Geschäftsführer der auf Fenster-Installlationen, Mosquitoschutz, Markisen und Terrassenüberdachungen spezialisierten Firma „f&b“ in Santa Ponsa. Will heißen: "Ein richtiger Wintergarten entspricht einer Wohnraumerweiterung. Fundament, Wände und Dach müssen so gebaut sein, dass sie nur einen geringen Wärmeverlust generieren. Aus diesem Grund braucht man für den Bau eines Wintergarten sowohl einen Architekten als auch die entsprechenden Genehmigungen aus dem Rathaus", so Holger Fischer.

Anders sieht es mit modularen Überdachungen von Terrassen auch. "Auch hier wird die Terrasse zwar überdacht, die Konstruktion verfügt aber über keine dämmenden Eigenschaften. Dach- oder Wandteile lassen sich je nach Modell sogar auf- oder zurückschieben". An kalten Tagen auf Mallorca dienen moderne UV-Strahler zum Heizen. Bei Hitze sorgen ein- und ausfahrbare Markisen für eine kühlende Beschattung. "Solche Glas-Oasen sind einfach montiert, bedürfen keiner Fundamente oder architektonischer Absegnung und sind daher auch günstiger als Wintergärten", erklärt Holger Fischer. Doch müssen für diese Art von Installationen nicht auch Genehmigungen eingeholt werden? "Jein. Da es sich um keine festen Konstruktionen mit Fundament oder tragenden Teilen handelt, die zudem jederzeit in wenigen Stunden abgebaut werden können, fallen sie nicht unter die Kategorie konventioneller An­bauten. Allerdings sieht das jede Gemeinde auf der Insel anders. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich im jeweiligen Rathaus nach möglichen Auflagen erkundigen oder einen Architekten um Rechtsbeistand bitten".

Balkon-Überdachungen
Insbesondere unter einheimischen Wohnungsbesitzern ist die Überdachung oder Umbauung von Balkonen mit Glas- oder Fiberglasmodulen beliebt. Man ist damit nicht länger Regen und Wind ausgesetzt und gewinnt zusätzlich ein kleines Stück Wohnraum. "Auch hier könnte eine Nachfrage im Rathaus dazu führen, das Inspektoren die Konstruktion unter die Lupe nehmen", sagt Holger Fischer. Viel wichtiger sei aber der Konsens mit dem Rest der Wohneigentümergesellschaft (Comunidad). Grund: Stört sich ein benachbarter Wohnungseigentümer an der Optik der Balkon-Überdachung muss deren Besitzer im schlimmsten Fall die Konstruktion wieder abbauen. Gleiches gilt übrigens auch für Balkon-Markisen in Wohn- oder Apartmenthäusern. "Hier muss zuerst bei der Eigentümergemeinschaft nachgefragt werden, ob es Auflagen hinsichtlich Farbe der Markisen, Einrollkästen oder Größe gibt", weiß Holger Fischer. Oft soll damit ein einheitliches Aussehen der Wohnanlage oder des Wohnungsblocks erzielt werden.  



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