Prozesse und Abläufe beim Erwerb einer Mallorca-Immobilie - Der Weg von der Zusage bis zur Escritura
Es gibt kaum einen Moment beim Immobilienkauf auf Mallorca, der so trügerisch ruhig wirkt wie die Kaufzusage. Ein Handschlag, ein kurzes „Wir nehmen es“, vielleicht eine E-Mail zur Bestätigung – und bei vielen Käufern stellt sich das Gefühl ein, der wichtigste Teil sei geschafft.
Tatsächlich beginnt der rechtlich relevante Teil erst jetzt.
Mallorca folgt beim Immobilienkauf klaren Regeln. Sie sind weder kompliziert noch willkürlich – aber sie verlaufen anders, als viele Käufer es aus ihren Herkunftsländern kennen. Wer versucht, bekannte Abläufe zu übertragen, gerät schnell unter Zeitdruck. Und Zeitdruck ist der schlechteste Ratgeber in einem Markt, in dem nahezu jede Immobilie ihre eigene rechtliche Geschichte mitbringt.
Zwischen Zusage und Bindung
Die Kaufzusage selbst ist rechtlich unverbindlich. Sie verpflichtet keine der Parteien, erzeugt aber Erwartung. Verkäufer stoppen die Vermarktung, Makler blocken Anfragen, andere Interessenten werden vertröstet. Ein späterer Rückzug ist möglich – hinterlässt jedoch fast immer Reibung.
Oft folgt darauf eine Reservierung. Sie soll Sicherheit geben, ist rechtlich jedoch kein geschütztes Instrument. Ihr Wert hängt ausschließlich vom Inhalt ab. Entscheidend ist nicht die Höhe der Zahlung, sondern die Frage, unter welchen Bedingungen sie zurückgezahlt wird. Genau hier zeigt sich, ob Käufer strukturiert vorgehen – oder lediglich Zeit kaufen wollen.
Der Wendepunkt heißt Arras
Erst mit dem Arras-Vertrag wird aus einer Absicht ein Risiko – für beide Seiten. Der Käufer bindet Kapital, der Verkäufer bindet sich an den Verkauf. Das spanische Recht kennt hier keine Grauzone: Wer zurücktritt, zahlt. Wer als Verkäufer absagt, zahlt doppelt zurück.
Dieser Moment verdient Vorbereitung. Und zwar nicht in Form hektischer Dokumentensammlungen, sondern als systematische Prüfung:
▶ Was steht im Grundbuch?
▶ Was sagt das Kataster?
▶ Gibt es Abweichungen zwischen genehmigter und gebauter Realität?
Auf Mallorca sind solche Abweichungen nicht ungewöhnlich. Problematisch werden sie nur dann, wenn sie erst nach Unterzeichnung des Arras-Vertrags entdeckt werden.
Wer auf Mallorca sicher kaufen will, braucht kein Tempo. Er braucht Übersicht.
Ein strukturierter Leitfaden für Käufer, die rechtlich sauber und planbar investieren wollen.
Der Immobilienkauf auf Mallorca folgt klaren juristischen Regeln – aber nicht zwingend einer festen Abfolge, wie viele Käufer aus dem deutschsprachigen Raum erwarten. Zwischen mündlicher Zusage und notarieller Beurkundung liegen mehrere rechtlich relevante Schritte, die über Sicherheit, Kosten und spätere Nutzbarkeit der Immobilie entscheiden.
1. Die Kaufzusage – rechtlich unverbindlich, praktisch bindend
Die mündliche oder schriftliche Zusage ist in Spanien kein Vertragsabschluss, entfaltet aber faktische Wirkung: Makler stoppen die Vermarktung, Verkäufer kalkulieren mit dem Verkauf. Rückzüge in dieser Phase führen regelmäßig zu Konflikten – rechtlich meist folgenlos, wirtschaftlich jedoch reputationsschädigend.Wichtig: Eine Zusage ersetzt weder Prüfung noch Absicherung. Wer hier Zeit gewinnt, gewinnt Sicherheit.
2. Reservierungsvertrag – sinnvoll, aber kein Standard Der Contrato de Reserva ist nicht gesetzlich geregelt, sondern rein vertraglich. Üblich sind Beträge zwischen 3.000 und 10.000 Euro.
Typische Inhalte:
• zeitlich begrenzte Exklusivität
• Anrechnung auf den Kaufpreis
• Regelung zur Rückzahlung (oder Nicht-Rückzahlung) negativer Due Diligence) ist die
Reservierungsgebühr häufig verloren.
3. Arras-Vertrag – der rechtliche Wendepunkt Mit den Arras Penitenciales entsteht erstmals eine rechtlich belastbare Bindung.
• Käufer tritt zurück → Verlust der Anzahlung
• Verkäufer tritt zurück → Rückzahlung in doppelter Höhe
▶ Üblich sind 10% des Kaufpreises.
Zentral: Der Arras-Vertrag sollte erst nach vollständiger rechtlicher Prüfung unterzeichnet werden – nicht parallel.
4. Juristische Prüfung – mehr als Grundbuch Eine fundierte Due Diligence umfasst:
• Grundbuch (Registro de la Propiedad)
• Kataster (Catastro)
• Baugenehmigungen & Endabnahmen
• Nutzungsstatus
(Wohn-, Ferien-, Bestandsschutz)
• Gemeinschafts- und Erschließungskosten
• Altlasten, Hypotheken, Dienstbarkeiten
Praxis: Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuch sind häufig – und lösbar, aber kosten- und zeitintensiv.
5. Finanzierung & Mittelherkunft Spanische Banken prüfen streng:
• Eigenkapitalnachweis
• Mittelherkunft (Geldwäscheprävention)
• Objektbewertung durch Bankgutachter
Zeitfaktor: Finanzierungen verlängern den Kaufprozess regelmäßig um mehrere Wochen.
6. Die Escritura – formeller Eigentumsübergang Die notarielle Urkunde (Escritura Pública) ist Voraussetzung für Eigentum, aber noch nicht der Abschluss aller Pflichten.Nach der Unterzeichnung folgen:
• Zahlung Grunderwerbsteuer (ITP) oder IVA
• Eintragung ins Grundbuch
• Ummeldung Versorger & Gemeinde
• Aktualisierung des Katasters
Wichtig im Kaufprozess Der Notar kommt spät – aber verbindlich
Der Notartermin ist der sichtbarste Teil des Kaufprozesses. Für viele Käufer wirkt er wie der Höhepunkt. Tatsächlich ist er eher der formale Abschluss einer Phase, die idealerweise Wochen zuvor abgeschlossen wurde.
Der Notar beurkundet, er strukturiert, er erklärt – aber er ersetzt keine individuelle Prüfung im Interesse des Käufers. Die Sicherheit entsteht nicht am Tisch des Notars, sondern in den Wochen davor: durch saubere Vorbereitung, realistische Zeitplanung und das Wissen, welche Fragen gestellt werden müssen.
Nach der Escritura folgen Steuern, Eintragungen, Ummeldungen. Verwaltung statt Emotion. Auch das gehört zum Kauf – und sollte von Beginn an
einkalkuliert werden.
| Vor Reservierung |
Vor Arras-Vertrag |
Vor Notartermin |
|---|---|---|
| ▶ Grundbuchauszug aktuell eingeholt | ▶ Juristische Prüfung abgeschlossen | ▶ Kaufpreis und Zahlungswege geklärt |
| ▶ Nutzung & Baugenehmigungen geprüft | ▶ Alle Abweichungen dokumentiert | ▶ Lastenfreiheit bestätigt |
| ▶ Gemeinschaftskosten bekannt | ▶ Finanzierungszusage realistisch | ▶ Energiezertifikat & IBI-Daten vorliegend |
| ▶ Rücktrittsregel schriftlich fixiert | ▶ Steuerliche Gesamtkosten kalkuliert |
▶ Nachlaufkosten eingeplant |
Merksatz: Was vor dem Arras-Vertrag nicht geprüft ist, lässt sich später kaum korrigieren.