Staatliche Hilfen für ein nachhaltiges Leben - Diese Subventionen erhalten Sie auf Mallorca

2022-01-03
Staatliche Hilfen für ein nachhaltiges Leben - Diese Subventionen erhalten Sie auf Mallorca
Staatliche Hilfen für ein nachhaltiges Leben - Diese Subventionen erhalten Sie auf Mallorca

Staatliche Hilfen für ein nachhaltiges Leben - Diese Subventionen erhalten Sie auf Mallorca

Ob für die Installierung umweltfreundlicher Haustechnik oder für die Anschaffung eines Elektro-Autos: Noch nie zuvor subventionierte die spanische Regierung private Öko-Investitionen so umfangreich wie derzeit. Ein Überblick.

Wer als Immobilienbesitzer auf Mallorca in eine nachhaltigere Wohn- und Lebensweise investieren will, kann dabei auf eine umfangreiche finanzielle Unterstützung durch diverse öffentliche  Fördermittel zurückgreifen. Grund: Noch nie zuvor war das Angebot an staatlichen Subventionsprogrammen für private oder gewerbliche Investitionen hinsichtlich umweltschonender Technik für Haus und Hof so umfangreich wie derzeit.

Zuschüsse für PV-Anlagen
Öffentliche Subventionen für die Installation photovoltaischer Anlagen zur Reduzierung des Energie- und Stromverbrauches in Privathaushalten oder Gewerbe-Immobilien waren auf Mallorca lange Zeit ein Buch mit sieben Siegeln. Neben den temporär begrenzten und in der Regel schnell ausgeschöpften Etats galten staatliche Subventionen für private oder gewerbliche Solaranlagen in der Vergangenheit nicht zuletzt aufgrund der vielen daran geknüpften Bedingungen für Immobilienbesitzer weitgehend uninteressant. Zumal die spanische Regierung bis vor wenigen Jahren die Erzeugung von Solarstrom bestrafte. Die sogenannte "Sonnensteuer" begrenzte die Entwicklung erneuerbarer Energien im Land, indem sie dem Erzeuger (und Verbraucher) von Solarenergie Gebühren auferlegte.
Aber die Dinge haben sich geändert, und Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen nicht mehr länger extra für Strom bezahlen, den sie mit ihren Sonnenkollektoren am eigenen Haus erzeugen.

So erkennt der spanische Gesetzgeber mittlerweile das Recht an, Solarstrom zu verbrauchen und ihn mit mehreren Verbrauchern zu teilen.

Solarenergie in Spanien
Neben der Abschaffung der Gebühren für den Eigenverbrauch sieht das neue Gesetz vor, dass die Verbraucher vom Stromkonzern für nicht verbrauchte Energie auf jeder monatlichen Rechnung entschädigt werden können.

Gleichzeitig wird das Konzept des „kollektiven Eigenverbrauchs“ anerkannt.  So ist es beispielsweise in Mehrfamilienhäusern möglich, dass sich mehrere Verbraucher derselben Energiequelle zusammenschließen.
Das derzeitige Gesetz erkennt damit das Recht an, Solarstrom selbst zu erzeugen – und ihn mit anderen Verbrauchern zu teilen.

Allerdings: Solaranlagen zur Erzeugung von Strom werden nur dann subventioniert, wenn sie als zusätzliche Quelle, sprich neben dem konventionellen Stromnetz, zur Energieerzeugung dienen.

Die Höhe der dafür vorgehenen Subventionshilfen ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Einfamilienhäuser:

  • 600 Euro für jede von der installierten PV-Anlage produzierte Kilowattstunde.
  • 655 Euro für jede produzierte Kilowattstunde in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Beispiel: Eine Solaranlage mit einer Leistung von 3 Kilowatt deckt in etwa den Strombedarf eines vierköpfigen Haushaltes. Eine solche Anlage, deren Kosten bei 5.000 Euro liegt wird vom Staat mit 1.800 Euro subventioniert, was einem Anteil von 35 Prozent der Installationskosten entspricht.  

Mehrfamilienhäuser:

  • 710 Euro für jede von der PV-Anlage produzierte Kilowattstunde.
  • 765 Euro für jede produzierte Kilowattstunde in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Beispiel: Die Anwohnergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses mit fünf Eigentümer-Einheiten lässt sich eine Solarstromanlage mit einer Leistung von 10 kW  installieren. Die dafür nötige Investition beläuft sich auf 15.000 Euro. Und der in diesem Fall vorgesehene Zuschuss auf 7.100 Euro, beziehungsweise 47 Prozent der Gesamtkosten.

Weiteres Beispiel: Eine größeres Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten sowie zwei ebenfalls im Gebäude untergebrachten Geschäftslokalen lässt sich eine Solarstromnanlage mit einer Leistung von 50 kW installieren. Die Kosten dafür betragen 75.000 Euro.

In diesem Fall würde sich der Subventionsbetrag  auf 26.750 Euro belaufen, was ebenfalls einem Anteil von 35 Prozent der Installationskosten entspricht.

Subventionen für Solarstrom-Batterien
Anreize in Form von Zuschüssen will die spanische Regierung auch für den Kauf und die Installation von Solarstrom-Speichersystemen wie Akkus und Batterien schaffen. Je nach Größe der Speicheranlagen werden bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten subventioniert.

Subventionen für nachhaltige Heizungssysteme
Staatliche Subventionen lassen sich auf Mallorca auch für den Einbau von nachhaltigen Klima- und Heizungssystemen wie beispielsweise Erdwärmepumpen beantragen. Bezuschusst werden verschiedene Arten von Anlagen, angefangen von Solarkollektoren zur Warmwassererzeugung über geothermische und hydrothermische Heizungsanlagen bishin zu Luft-Umwälzpumpen.

Zuschüsse für Solarheizungen
Mit bis zu 1.800 Euro werden auch private und gewerblich genutzte Solarheizungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst.
Für Anlagen mit höheren Heizleistungen zwischen 50 und 100 kW können Finanzhilfen von bis zu 1.050 Euro pro Haushalt beantragt werden.

Zusätzliche Förderungshilfen in Höhe von bis zu 385 Euro gibt es außerdem für die "Stilllegung" bestehender Heizungssysteme in Häusern und Wohnungen mit hohem, sprich nicht mehr zeitgemäßem Stromverbrauch.

Subventionen für Klima- und Warmwasseranlagen
Bezuschusst werden auf Mallorca wie im restlichen Spanien auch erneuerbare Wärme- und Klimaanlagen.  Im Rahmen dieses staatlichen Förderprogramms werden verschiedene Technologien finanziert, die von thermischen Solarkollektoren über Biomasse-Anlagen, geothermische und hydrothermische Systeme bis hin zu aerothermischen Systemen reichen.

Subventionen für solarthermische Anlagen

  • Bis zu 1800 Euro pro Haushalt für Anlagen mit einer Leistung bis zu 50 kW.
  • Bis zu 1.050 Euro pro Haushalt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 50 und 100 kW.
  • Bis zu 950 Euro pro Haushalt für Anlagen mit einer Leistung für Anlagen zwischen 100 und 400 kW.
  • Bis zu 820 Euro pro Haushalt für Anlagen mit einer Leistung von über 400 kW

Subventionen für Biomasse-Anlage

  • - Bis zu 2.500 Euro pro Anlage und Haushalt.
  • - Bis zu 3.000 Euro für  lokale Heizgeräte und Haushalt.

  Zudem kann eine zusätzliche Subvention in Höhe von 480 Euro für die "Stillegung" einer älteren Anlage beantragt weden.

Geothermische und hydrothermische Anlagen

  • Bis zu 13.500 Euro pro Wohnung im Falle eines geschlossenen Kreislaufes.
  • Bis zu 9.000 € pro Wohnung, im Falle eines offenen Kreislaufsystems.

Aerothermische Anlagen

  • Bis zu 3.000 Euro.

Innenraumkreisläufe (ohne Biomasse)

  • Bis zu 3.600 Euro für Fußbodenheizungen.
  • Bis zu 1.830 Euro für Niedertemperaturheizkörper oder Gebläsekonvektoren.

Fristen zur Beantragung von Subventionen
Die spanische Regierung hat im Sommer vergangenen Jahres damit begonnen, die aus dem EU-Kohäsionsfond dafür bereit gestellten Gelder zur Subventionierung von privaten und gewerblichen Solaranlagen in Gesamthöhe von rund 660 Millionen Euro auf jede autonome Region zu verteilen.  

Auf den Balearen liegen diese öffentlichen Hilfen für private und gewerbliche Installierungen von nachhaltiger Energietechnik bei etwa 4,4 Millionen Euro. Die Subventionen können seit September vergangenen Jahres auf der Homepage der Landesregierung beantragt werden. Allerdings sollte man das Ausfüllen der dafür nötigen Formulare dem Unternehmen überlassen, das auch den Einbau der Anlagen vornimmt.

Subventionen bis 2023
Subventioniert sollen private und gewerbliche Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung europaweit bis vorerst Ende 2023. Die dafür nötigen Kreditlinien will die EU je nach Nachfrage verlängern.
Informationen zu den aktuellen Bedingungen für die Beantragung von Subventionen zur Installierung von nachhaltigen Heizungssystemen finden sich auf der Webseite der Landesregierung unter www.caib.es.

Am besten ist es aber, sich zuerst einmal, an ein auf den Einbau solcher Anlagen spezialisiertes Fachunternehmen zu wenden, um sich dort über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder zu informieren. Diese Firmen  helfen dann in der Regel  auch bei der Beantragung von Hilfen. 

Alle diese Beträge werden in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern zusätzlich um 10 Prozent erhöht.

Fristen und Kreditlinien
Bezuschusst werden Käufe von Elektrofahrzeugen vorerst bis zum 31. Dezember 2023. Die dafür zur Verfügung stehende Kreditlinie  in ganz Spanien beläuft sich auf 6,3 Milliarden Euro. Wenn der Kreditrahmen ausgeschöpft ist, ist eine Verlängerung der Linie vorgesehen.

Alle Infos, Dokumente und Anträge für die

Wichtigste URL
für alle Subventionen :

Beschreibung und Beträge https://institutbalearenergia.cat/es/

Anträge, BOE´s und News http://www.caib.es/
govern/organigrama/area.do?lang=es&coduo=2390767

 



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