Mallorca Immobilie - Wenn ihre Immobilie über den "TÜV" muss

2020-08-25
Mallorca Immobilie -  Wenn ihre Immobilie über den
Wenn Häuser in "die Jahre" kommen - kümmert sich der "TÜV" um die Bewertung - IEE

Auf Mallorca wie im restlichen Spanien müssen Wohngebäude, die älter als 50 Jahre alt sind, in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit und Tragfähigkeit hin untersucht werden.

Hausbesitzer, die sich nicht daran halten, können belangt werden.Wohngebäude, insbesondere in dichtbesiedelten Städten, bergen mitunter ungeahnte Gefahren.

Vor allem dann, wenn ihre Dächer, Balkone oder Fassaden im Laufe der Zeit so morsch und brüchig geworden sind, dass sie Bewohner oder Passanten im Falle eines Einsturzes verletzen können.  Ebenso wie in anderen europäischen Ländern gibt es daher auch in Spanien einen Gebäude-TÜV für Wohnungen und Häuser, die mehr als 50 Jahre alt sind.

Festgestellt wird bei dieser technischen Untersuchung vor allem die Standsicherheit und Tragfähigkeit der Immobilie. Dafür muss ein entsprechendes Gutachten, der sogenannte „Informe de Evaluación de Edificios“ (IEE) ausgestellt werden. Es gilt anschließend für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Wer stellt das IEE-Gutachten aus?

Der Gebäude-Tüv kann von jedem offiziell zugelassenen Architekten (Arquitecto) oder technischen Architekten (Aparejador) durchgeführt werden. Die balearische Architektenkammer in Palma bietet auf ihrer Homepage www.coaib.org eine Adressliste an. Aber auch jeder ausländische, zugelassene Architekt auf Mallorca darf einen Gebäude-Tüv abnehmen.

Wie viel kostet ein IEE-Gutachten?

Die Kosten für die technische Inspektion von Gebäuden hängt in erster Linie von dem dafür nötigen Zeitaufwand ab. Also: Umso größer die Immobilie, umso länger dauert die Anfertigung des Berichtes. Der IEE für eine Einfamilienwohnung in Palma wird auf 80 bis 150 Euro taxiert.

Was passiert im Falle von festgestellten Mängeln?

Der vom Eigentümer beauftrage Architekt untersucht bei seiner Inspektion vor allem die Substanz der tragenden Gebäudeteile wie Balken, Stützpfeiler, Mauern, Balkone oder Geländer.  Überprüft wird auch der ordnungsgemäße Zustand aller Versorgungsleitungen wie Wasseranschlüsse und Stromleitungen an der Fassade.

Werden dabei Mängel oder gar elementare Schäden wie Risse im Mauerwerk festgestellt, müssen diese vom Immobilienbesitzer „umgehend“ behoben beziehungsweise saniert werden, wobei es jedoch keine genauen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich etwaiger Fristen zur Mängelbeseitigung gibt. Hat der Immobilienbesitzer, die im Bericht aufgeführten Schäden repariert, wird eine Zweituntersuchung durchgeführt.

Wird man automatisch benachrichtigt, ein IEE-Gutachten durchzuführen?

Nein. Die Durchführung einer solchen Inspektion liegt ausschließlich in der Verantwortung des Immobi­lienbesitzers. Die jeweiligen Gemeindeverwaltungen sind jedoch angewiesen, Wohngebäude mit einem Alter von mehr als 50 Jahren auf deren mögliche Einsturzgefahr zu kontrollieren.

Bisher finden solchen Kontrollen jedoch kaum oder gar nicht statt. Allerdings: Kann ein Besitzer bei einer solchen Kontrolle kein IEE-Gutachten vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1.200 Euro. Noch schlimmer wird es, wenn es zu einem Einsturz oder Teileinsturz kommt. Dann kann der Immobilienbesitzer für vorsätzliche Körperverletzung angezeigt werden.

Wird die IEE-Pflicht in allen Gemeinden der Insel kontrolliert?
Nein. Vorgeschrieben ist der Gebäudepflicht nur für Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern. Auf Mallorca wird die IEE-Pflicht aktuell nur in Palma verfolgt, da es dort in den vergangenen Jahren immer wieder zu Einstürzen von brüchigen  Gebäudeteilen an Wohnhäusern kam.  

Sind pauschal alle Wohngebäude von mehr als 50 Jahren IEE-pflichtig?
Nein. Häuser, die von ihren Besitzern grundsaniert wurden, benötigen kein IEE-Gutachten. Allerdings müssen sie sich von der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Bescheinigung („certificación municipal de final de obra de rehabilitación integral“) über die durchgeführten Sanierungsarbeiten ausstellen lassen. Die dafür nötigen Angaben müssen von dem mit der Renovierung beauftragten Architekten im Rathaus eingereicht werden.

 Das Sollten Sie Wissen :

  • Die IEE-Prüfung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Immobilienbesitzers. Eine Benachrichtigung zur Fälligkeit gibt es nicht.
  • Neben den tragenden Teilen wie Balken, Pfeiler und Mauern dürfen auch Versorgungsleitungen für Strom und Wasser keine Gefahr für Bewohner und Passanten darstellen.
  • Vollsanierte Gebäude, beispielsweise Stadthäuser, benötigen kein IEE-Zertifikat. Dafür aber eine Bescheinigung aus dem Rathaus über die Sanierungsarbeiten.
  • Die IEE-Pflicht für Wohngebäude wird derzeit nur in Palma kontrolliert. In anderen Gemeinden steht sie bisher (noch) nicht zur Diskussion.


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