Wer auf Mallorca baut, sollte zum Rechnungssammler werden
Wer auf Mallorca baut, sollte zum Rechnungssammler werden
Wer auf Mallorca baut, sollte als Bauträger sämtliche Rechnungen aufbewahren.
Wichtig ist, dass diese namentlich auf ihn ausgestellt sind und eine Mehrwertsteuer ausweisen. Die Rechnungen senken bei einem späteren Verkauf der Immobilie die Steuerlast.
Der künftige Hauseigentümer gilt in Spanien rechtlich als Bauträger. Damit geht er oder sie eine Vielzahl von finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen ein. Einige von ihnen haben allerdings Vorteile für die Zukunft.
Es beginnt mit dem Sammeln und Aufbewahren von Rechnungen. Wer baut, wird davon viele bekommen: Von Architekten, Bauunternehmern, Baustofflieferanten, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ämtern und Behörden.
Achten Sie von Anfang an darauf, dass diese Rechnungen den juristischen Anforderungen entsprechen sowie, nicht zuletzt, auf Ihren Namen und mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt werden. Die Sammlung von Rechnungen bedeutet für den Anfang eine ganze Menge Papierkram. Allerdings schützt sie beim möglichen Verkauf einer Immobilie vor unnötigen Kosten. Denn jede einzelne Rechnung senkt ihre dann anfallende Kapitalertragssteuer.
Dazu ein Rechenbeispiel: Jemand zahlt für Grundstück und Neubau insgesamt 300.000 Euro. Nach einigen Jahren verkauft er die Immobilie zu einem Preis von 700.000 Euro. Der Gewinn von 400.000 Euro muss versteuert werden. Die Kapitalertragssteuer liegt in diesem Fall und ohne Rechnungen bei 96.000 Euro. Wenn entsprechende Rechnungen vorliegen, kann die Steuerlast hingegen um mindestens zur Hälfte und mehr gesenkt werden.