Steuerformular 720: Wenn man als Mallorca-Resident sein Auslandsvermögen offenlegen muss

2021-02-09
Steuerformular 720: Wenn man als Mallorca-Resident sein Auslandsvermögen offenlegen muss
Das Offenlegen des Auslandsvermögen ist Pflicht bei der Steuererklärung auf Mallorca

Steuerformular 720: Wenn man als Mallorca-Resident sein Auslandsvermögen offenlegen muss

Steuern sind stets ein leidiges Thema. Auch in Spanien. Und selbst Ausländer, die hier leben oder eine Immobilie besitzen, kommen um dieses Thema nicht herum. Insbesondere deshalb, weil die Zentralregierung in Madrid seit 2013 alle ausländischen Steuerresidenten dazu verpflichtet, ihre gesamten Auslandsvermögensverhältnisse offenzulegen. In diesem Jahr läuft die Frist dafür am 31. März aus, die dafür notwendigen Angaben müssen über das berüchtigte Formular Nr. 720 eingereicht werden. Das Problem: Oftmals wissen Ausländer von dieser in Europa weitgehend ausnahmslosen Steuerpflicht gar nichts. Und werden dafür anschließend zu saftigen Bußgeldstrafen verdonnert.

Wer muss sein Auslandsvermögen dem Fiskus offenlegen?

Grundsätzlich betrifft die Auskunftspflicht jeden Spanier, der über ein Privatvermögen in Höhe von mehr als 50.000 Euro im verfügt. Darin eingeschlossen sind aber aus alle ausländischen Steuerresidenten, die sich selbst oder deren Ehepartner/Kinder sich aus privaten oder geschäftlichen Gründen länger als 183 Tage in Spanien aufhalten.

Was genau muss angegeben werden?

Das spanische Finanzamt verlangt die Einsicht in alle ausländischen Bankkonten, Angaben zu Immobilienbesitz sowie von weiteren Vermögenswerten wie Aktien oder Investmentfonds.

Muss man jedes Jahr erneut das Formular 720 einreichen?

Jein. Hat sich das im vorherigen Steuerjahr offengelegte Auslandsvermögen nicht verändert, besteht keine erneute Auskunftspflicht. Wurden neue Vermögenswerte im vergangenen Jahr erworben oder alte verkauft, muss das Formular erneut eingereicht werden. Das gleiche gilt im Falle von Vermögenswerten (Aktien, Fonds, etc.), deren Wert im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent gestiegen ist.

Was passiert bei Nicht-Offenlegung des Auslandsvermögens?

Die Nicht-Einreichung des Formulars 720 oder die Angabe fehlerhaften Daten wird mit jeweils 5.000 Strafe geahndet.

Wer im Antrag einen Vermögenswert verschweigt, muss 10.000 Euro Bußgeld bezahlen.

Wer hilft mir bei der Einreichung des Formulars 720?

Ausländische Steuerresidenten sollten damit stets einen Steuerberater oder versierten Anwalt beauftragen.



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