Mallorca Immobilien - Schenkung oder Erbe?

2021-06-24
Mallorca Immobilien - Schenkung oder Erbe?
Mallorca Immobilien - Schenkung oder Erbe? Die richtige Entscheidung für den Nachlass

Mallorca Immobilien - Schenkung oder Erbe? Die richtige Entscheidung für den Nachlass

Das Thema wird nur allzu gern auf die lange Bank geschoben. Doch irgendwann muss man sich mit der Regelung des persönlichen Nachlasses beschäftigen. Das gilt vor allem für Immobilienbesitzer. So regeln Sie am besten den Nachlass Ihrer Mallorca Immobilie.

Die grundsätzliche Frage, die sich Immobilienbesitzern stellt, ist die Form der Weitergabe: Möglich sind sowohl eine Schenkung zu Lebzeiten als auch eine reguläre Vererbung. Dazu lohnt ein Blick ins spanische Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht. Dieses ist regional unterschiedlich und richtet sich nach der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet. Nicht-Residenten können häufig zwischen der regionalen und der staatlichen Gesetzgebung wählen.

In Spanien werden Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterschiedlich geregelt. Für die Höhe der Erbschaftssteuer gilt der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes. Ein eventueller Wertzuwachs ist in Spanien, im Gegensatz zu Deutschland, unerheblich.

Wertzuwachs bei Schenkung berücksichtigen

Anders ist die Situation bei der Schenkung. Hier kann zusätzlich eine Einkommenssteuer auf sogenannte "stille Reserven" erhoben werden. Dabei handelt es sich um den bereits genannten Wertzuwachs einer Immobilie seit dem Kauf. Wichtig zu wissen: Die Einkommenssteuer kann deutlich höher ausfallen als die ebenfalls fällige Schenkungsteuer. Hinzu kommt, dass die Einkommenssteuer den Schenkenden trifft, die Schenkungssteuer wird vom Beschenkten entrichtet.

Auf Mallorca und den Nachbarinseln gilt eine Schenkungssteuer (unter nahen Verwandten) von derzeit sieben Prozent, die Einkommenssteuer liegt bei 19 Prozent. Wer also einst eine Immobilie für 250.000 Euro erworben hat, die heute 500.000 Euro wert ist, zahlt als Beschenkter sieben Prozent Schenkungssteuer auf den aktuellen Gesamtwert, als Schenker 19 Prozent auf den Wertzuwachs von 250.000 Euro.

Keine Steuer auf Wertzuwachs bei Erbschaft

Bei der Erbschaft entfällt hingegen die Besteuerung des Wertzuwachses. Allein der Erbe zahlt an den Fiskus, nämlich die Erbschaftssteuer auf den aktuellen Gesamtwert der Immobilie. Diese liegt auf den Balearen derzeit bei einem Prozent, kann sich aber, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, erhöhen. Zudem gelten die jeweiligen, regionalen Regelungen und Steuersätze.

Nicht auf Freibeträge hoffen

Mit Freibeträgen tut sich Spanien schwer. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad liegen sie bei der Erbschaftssteuer bei 25.000 bzw. 50.000 Euro. Bei der Schenkungssteuer gibt es keine Freibeträge, allenfalls Vergüstigungen. Die Voraussetzungen sollte von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Glücksfall Nachfolgepakt

Interessant auf Mallorca ist der sogenannte Nachfolgepakt. Mit diesem können Vermögenswerte zu Lebzeiten mit vergleichsweise geringer Steuerlast übertragen werden. Bislang gilt die Regelung ohne jegliche Probleme für Spanier. Als Resident sollte man auf einen kompetenten Rechtsanwalt und die Entscheidungsfreude der Behörden setzen.



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