Mallorca Immobilien - Immobilienbezogene Ausgaben steuerlich geltend machen

2021-03-23
Mallorca Immobilien - Immobilienbezogene Ausgaben steuerlich geltend machen
Mallorca Immobilien - Immobilienbezogene Ausgaben steuerlich geltend machen

Steuerrückerstattung - Immobilienbezogene Ausgaben steuerlich geltend machen

Die eigene Immobilie auf Mallorca vermieten ist eine Möglichkeit für finanzielle Wertschöpfung. Vermieter von Wohneigentum können verschiedene Ausgaben von der zu entrichtenden Steuer abziehen. Das senkt die Steuerbelastung bei Mieteinnahmen auf Mallorca.

Im Schnitt liegen diese steuerlichen Vergünstigungen, die man durch das Einreichen korrekter Rechnung erzielen kann,  bei mindestens 70 Prozent der anfallenden, immobilienbezogenen Investitionen. Dazu gehören beispielsweise auch die Kosten für die Beauftragung eines gestors oder Anwalts für die vierteljährlich fällige Steuererklärung.

Rechnung richtig ausstellen lassen

Voraussetzung für die steuerlichen Vergünstigungen sind rechtsgültige Rechnungen. Diese sollten, abseits der ausgewiesenen spanischen Mehrwertsteuer IVA, weitere Formalia erfüllen. Nur dann werden die Rechnungen vom spanischen Finanzamt anerkannt.

Wer Dienstleister oder Lieferanten rund um die Immobilie beauftragt, wird spätestens nach Ausführung der entsprechenden Leistungen mit der Frage konfrontiert, ob er eine Rechnung (factura) benötigt. Spanische Auftragnehmer rechnen nur allzu gern am Fiskus vorbei ab und sind gern bereit, auf eine Rechnung zu verzichten. Seien Sie hartnäckig und bestehen Sie auf die factura. Achten Sie vor allem darauf, dass die Rechnung alle für das Finanzamt notwendigen Details enthält.

 

Wer stellt die Rechnung aus?

  • Vollständiger Firmenname
  • Vor- und Nachname des Unternehmers
  • Persönliche Steuernummer (NIF) oder CIF bei Firmen
  • Anschrift
  • Rechnungsnummer

 

Wer ist Rechnungsempfänger?

  • Vor- und Nachname
  • ggf. Name der Firma
  • Persönliche Steuernummer (NIE oder NIF)
  • Anschrift

 

Wann wurde welche Leistung erbracht?
  • Datum
  • Beschreibung

Höhe der Mehrwertsteuer aus dem Gesamt-Nettobetrag (aktuell 21%)

 

Gesamt-Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer

Eine Unterschrift oder eine Firmenstempel des Rechnungsausstellers kann, muss aber nicht erfolgen.

Enthalten Ihre eingereichten Rechnungen nicht die genannten Angaben, werden sie vom Finanzamt nicht akzeptiert. Das gilt auch für gesammelte Belege von Supermärkten, Einzelhandelsunternehmen oder Tankstellen. Diese sind für die spanische Steuerbehörde wertlos. Wenn Sie Einkäufe steuerlich geltend machen wollen, sagen Sie an der Kasse, dass Sie eine ordentliche Rechnung benötigen.

Noch ein Tipp: Rechnungen, die Sie für steuerliche Vergünstigungen nutzen müssen in Spanien mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden

Alle Informationen über die Anforderungen an eine steuerlich verwertbare Rechnung gibt es auf den Seiten der spanischen Finanzbehörde (agencia tributaria):

https://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Inicio/_Segmentos_/Empresas_y_profesionales/Empresas/IVA/Obligaciones_de_facturacion/Contenido_de_las_facturas.shtml

 

Marc Fischer



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