Mallorca Finanzen - So funktioniert die neue staatliche Hypothekenbürgschaft

2023-02-23
Mallorca Finanzen - So funktioniert die neue staatliche Hypothekenbürgschaft
Mallorca Finanzen - So funktioniert die neue staatliche Hypothekenbürgschaft

So funktioniert die neue staatliche Hypothekenbürgschaft

Aktuelles Programm der Balearen-Regierung

Eine Hypothekenbürgschaft der Balearen-Regierung erleichtert den Bürgern auf Mallorca und den Nachbarinseln ab sofort den Kauf einer Immobilie mit einem Höchstwert von bis zu 270.000 Euro. Das staatliche Sozialwohnungsinstitut IBAVI übernimmt die Bürgschaft für eine bankfinanzierte Immobilie bis zu einer Höhe von maximal 20 Prozent vom Kaufpreis. Falls man denn tatsächlich eine preisgünstige Immobilie in diesem Rahmen findet, sind dabei allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem beträgt das jährliche Höchsteinkommen rund 57.000 Euro (bzw. ca. 64.000 Euro für Paare/Familien).

Sie müssen die spanische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, sowie einen rechtmäßigen Wohnsitz auf Mallorca oder den Nachbarinseln besitzen und mindestens fünf Jahre ununterbrochen auf den Balearen gewohnt haben. Sie müssen selbst der Käufer der Immobilie und der Darlehensnehmer sein. Gleichzeitig dürfen Sie nicht Eigentümer oder Nießbraucher einer anderen Wohnung auf spanischem Staatsgebiet sein.

Ausnahmen für Erben und Behinderte

Ausnahmen von dieser Anforderung werden gemacht, wenn Sie Wohneigentum geerbt haben, Sie zu mindestens 33% behindert sind (sofern die Wohnung nicht den Bedürfnissen entspricht), oder wenn Sie Opfer von Trennung, Scheidung, katastrophalen Situationen, geschlechtsspezifischer Gewalt oder Terrorismus sind.

Außerdem müssen Sie über ein Jahreseinkommen verfügen, das nach der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage berechnet wird und unter bestimmten Grenzen liegt: eine Person bis zu 57.117,67 Euro; zwei oder mehr Personen bis zu 64.257,38 Euro. 

Für die betroffenen Immobilien auf den Balearen, die grundsätzlich für den gewöhnlichen und ständigen Aufenthalt bestimmt sein müssen, gilt zudem auch, dass der Kaufpreis (inklusive Parkplatz, Abstellraum etc.) zusammen nicht mehr als 270.151,20 Euro (ohne Nebenkosten und Steuern) betragen darf. Ein Finanzinstitut muss mindestens 80 Prozent des Gesamtwerts der Immobilie finanzieren.

Das Wohnbauinstitut IBAVI bietet eine Garantie auf diesen Kredit an und erhebt dafür eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,50 % des garantierten Betrags. Sollte der Begünstigte die Ratenzahlungen für den Kredit einstellen, wird das IBAVI die Bürgschaft vollstrecken. Der Begünstigte muss eine Bürgschaftserklärung unterzeichnen, die es dem IBAVI ermöglicht, nicht gezahlte Raten ggf. vor Gericht einzuklagen.

Benötigte Dokumente

• Antrag auf Gewährung der Bürgschaft, verantwortliche Erklärung und Datenschutzerklärung (bei den teilnehmenden Banken erhältlich).

• Nationaler Pass oder Personalausweis des Antragstellers.

• Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen oder Einkommensbescheinigung, die von der staatlichen Steuerverwaltung ausgestellt wurde, für das letzte abgeschlossene Steuerjahr. 

• Einfacher Registervermerk aus dem Zentralen Eigentumsregister, in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller keine Immobilie auf spanischem Staatsgebiet besitzt, bzw. alternativ die Anerkennung einer Ausnahme (https://www.registradores.org).

• Vorvertragliche Dokumente (Anzahlung, Reservierung, Kaufoption).

• Bescheinigung über die Eintragung in das Melderegister der Balearen mit Aufenthaltsdauer von mindestens 5 Jahren (Empadronamiento). Der Nachweis wird in den Rathäusern der Gemeinden beantragt, in denen der Antragsteller seinen Wohnsitz hatte.

• Nachweis über den Kaufvertrag mitsamt ausgewiesenem Kaufpreis.

Bank ist der erste Ansprechpartner

Wenden Sie sich an eines der Finanzinstitute auf Mallorca und den Nachbarinseln, die Mitglied des IBAVI-Hypothekengarantieprogramms sind. Das sind Stand 22. Februar 2023 nur drei Häuser, und zwar CaixaBank, Cajamar und Caixa Colonya.

Legen Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung und Bewertung vor. Die Bank muss eine positive Stellungnahme direkt an das IBAVI senden, um die Hypothekenbürgschaft zu erhalten. Das IBAVI muss dem Antragsteller seine Entscheidung per Online-Benachrichtigung (Carpeta Ciudadana) mitteilen. Sobald ein positiver Bescheid vorliegt, wird die öffentliche Urkunde vor einem Notar unterzeichnet.

Anträge können bis 31. Dezember 2024 gestellt werden, solange das zur Verfügung stehende Haushaltsbudget von 15 Mio. Euro nicht ausgeschöpft ist.

Michael U. Maier



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