Langzeitmiete auf Mallorca: Auf diese Vertragsklauseln sollten Sie achten.
2020-11-15
Darauf sollten Sie bei einem Langzeitmietvertrag auf Mallorca achten!
Langzeitmiete auf Mallorca: Diese Vertragsklauseln sind nicht erlaubt!
Das spanische Mietrecht unterscheidet sich zum Teil erheblich von den gesetzlichen Vorgaben in anderen europäischen Ländern. Daher sollten Sie unbedingt auf einige Punkte im Mietvertrag achten, die dort vielfach aufgeführt werden, jedoch illegal sind.
-
Um die gesetzliche vorgeschriebene Verlängerung eines Mietvertrages nach dem 12. Monat zu umgehen, setzen einige Vermieter Verträge mit einer Gültigkeit von 11 Monaten auf. Üblicherweise sind solche Verträge nichtig und anfechtbar, da sie lediglich der Umgehung des Mietrechtes dienen.
-
Ganz ähnlich sieht es mit „Nicht verlängerbaren“ 12-Monatsverträgen aus. Das spanische Mietrecht sieht vor, das ein Mieter, im Normalfall, seinen Mietvertrag bis zu 5 bzw. 7 Jahre weiter verlängern kann. Ob 5 oder 7 Jahre ist anhängig davon, ob der Vermieter eine physische Person oder eine juristische ist.
- Ebenfalls nicht rechtens sind 12-Monatsverträge, die eine Klausel beinhalten, die eine vorzeitige Kündigung verbietet. Gemäß spanischem Recht sind auch diese Verträge nach 6 Monaten, mieterseits, kündbar.
-
Laut Gesetz, darf ein Vermieter bei spanischen Mietverträgen eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete verlangen. Weitere Sicherheiten können verlangt werden sind, aber gesondert auszuweisen und nicht als Kaution zu deklarieren. Anders sieht es im Bereich Saisonvermietung aus – hier ist eine Kaution von zwei Monaten gesetzlich festgeschrieben.
- Eine Zutrittsklausel, die dem Vermieter jederzeit, auch kurzfristig das Recht einräumt, die vermietete Immobilie zu betreten, ist ebenfalls ungültig; im Gegenteil – laut spanischem Mietrecht ist dem Vermieter das Betreten der Immobilie ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung vom Mieter erlaubt.
- Eine Klausel hinsichtlich eines Auszugs wegen Immobilienverkauf ist ebenfalls ungültig. Natürlich ist es beiden Parteien freigestellt, sich zu einigen. Eine Verpflichtung des Mieters, die Immobilie wegen Verkauf vor Ablauf der zeitlich vereinbarten Mietfrist ( 5 oder 7 Jahre ) zu verlassen, gibt es jedoch rechtlich nicht. Hier gilt Mietrecht vor Verkauf.
Da es sich hier nur um einen Teil der Abweichungen und Richtlinien handelt, sollte Sie sich sowohl als Vermieter aber auch als Mieter vor der Unterzeichnung oder dem Aufsetzen eines Mietvertrages beraten lassen - oder von einem Fachmann überprüfen lassen.