Immobilienkauf Mallorca - Nach dem Kauf ist vor den Steuern

2024-05-30
Immobilienkauf Mallorca - Nach dem Kauf  ist vor den Steuern
Immobilienkauf Mallorca - Nach dem Kauf ist vor den Steuern

Die spanischen Finanzbehörden kennen bei Verfehlungen oder verspäteten Zahlungen kein Pardon. Niemand sollte sich auf Unwissenheit berufen. Daher gilt, bei Kauf und Verkauf von Immobilien stets die Regeln des Fiskus von Anfang an zu berücksichtigen.

Bei allen mediterranen Träumen sind auch auf Mallorca Kauf und Besitz einer Immobilie mit realen Verpflichtungen verbunden. Kaum ist die Tinte unter einem Kaufvertrag getrocknet, wartet bereits der spanische Fiskus auf die Erfüllung steuer­licher Pflichten. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer fallen unterschiedliche Steuern an, die von Anfang an berücksichtigt werden sollten. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

▶ Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, kurz ITP) und ihre Berechnung
Die Grunderwerbssteuer (ITP) ist eine der wichtigsten Steuern beim Immobilienkauf. Seit 2022 basiert die Steuerberechnung auf dem Katasterwert, nicht mehr auf dem Verkehrswert. Dies betrifft vor allem Käufe zwischen natürlichen Personen. Für den Kauf von Immobilien, die nicht als Neubauten gelten, variiert die Grund­erwerbssteuer in Spanien je nach Autonomer Gemeinschaft.

Auf Mallorca gibt es hierbei folgende Stafflung:
• die ersten 400.000 Euro des Kaufpreises werden mit 8% besteuert
• zwischen 400.000,01 Euro und 600.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 9%
• der Betrag zwischen 600.000,01 Euro und 1.000.000 Euro wird mit einem Steuersatz von 10% besteuert
• Der Kaufpreis zwischen 1.000.000,01 Euro und 2.000.000 Euro wird mit 12% besteuert
• Der Kaufpreis über 2.000.000,01 Euro wird mit 13% besteuert


▶ Wertzuwachssteuer (Impuesto Municipal sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, kurz Plusvalía) für Verkäufer
Verkäufer müssen auf die Wertzuwachssteuer (plusvalia municipal) achten, die sich nach der Wertsteigerung des Grundstücks bemisst. Neu ist, dass sie nicht anfällt, sollte beim Verkauf ein Verlust entstehen. Eine Gewinnsteuer auf den Verkaufserlös wird ebenfalls fällig.
 
▶ Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido, kurz IVA) bei Neubauten
Für Neubauten oder erstmalig verkaufte Wohnungen greift die Mehrwertsteuer (IVA), die je nach Objekttyp variieren kann: 10% für Wohnimmobilien und 21% für Gewerbeimmobilien.
 
▶ Grundsteuer(Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI oder Contribucion) –
Ein wiederkehrender Posten
Die jährlich anfallende Grundsteuer (IBI) basiert auf dem Katasterwert und unterscheidet sich je nach Gemeinde.

Für Käufer ist es ratsam, vom Verkäufer die letzten IBI-Quittungen einzusehen, um die Steuer­höhe zu kennen und mögliche Rückstände zu vermeiden. Die jährliche Grundsteuer liegt  zwischen 0,4% und 1,1% des Wertes variieren, abhängig von der Gemeinde.
 
▶ Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) und ihre Besonderheiten:
Die Vermögenssteuer auf Mallorca betrifft Immobilienbesitzer, deren Gesamtvermögen einen Freibetrag von 3.000.000 Euro übersteigt. Die genauen Steuersätze variieren, und es ist möglich, durch geschickte Planung Steuerlasten zu minimieren.
 
▶ Beurkundungssteuer – Ein weiterer wichtiger Aspekt
Die Beurkundungssteuer (Impuesto sobre actos jurídicos documentados) fällt beim offiziellen Dokumentenausstellen an und beträgt auf den Balearen 1,5%. Ab einem Kaufpreis über 1.000,000 Euro liegt er bei 2%. Diese „Stempelsteuer“ muss innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung gezahlt werden. Bei Hypothekenfinanzierungen geht diese Steuer seit 2018 zu Lasten des  Darlehensgeber.
 
Die steuerliche Landschaft beim Immobilienkauf und Verkauf auf der Insel gleicht einem Labyrinth, in dem man leicht die Orientierung verliert. Da der spanische Fiskus rigoros in Sachen Multas – also Strafzahlungen – vorgeht, ist daher eine professionelle Beratung mehr eine Option – sie ist eine Überlebensstrategie. Denn sie hilft nicht nur, den eigenen Geldbeutel zu schützen, sondern sorgt auch dafür, dass keine unlieb­samen Überraschungen den Besitz der Traum­immobilie trüben.

 



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