Ferienvermietung Mallorca: Urlaub klingt anders

2020-07-28
Ferienvermietung Mallorca: Urlaub klingt anders
Ferienvermietung Mallorca: Urlaub klingt anders

01.10.2019

Vor zwei Jahren hat die Balearenregierung ein neues Gesetz zur Ferienvermietung geschaffen. Illegale Angebote sollten vom Markt verschwinden und die Zahl der Touristen in beliebten Hochburgen begrenzt werden.

Eine schicke Finca, die nicht nur dem Eigenbedarf Raum, sondern auch eine traumhafte Unterkunft für Urlauber bietet. Die Einkünfte tragen dann einen nicht unerheblichen Teil zur Tilgung der laufenden Hypothek bei. So oder ähnlich lebten und finanzierten viele Immobilienbesitzer auf Mallorca lange Zeit ihren Traum von den eigenen vier Wänden. Bis die Balearenregierung dem unkontrollierten Treiben einen Riegel vorschob.

Ob Wohnungs- oder Hausbesitzer: Wer vermieten will, muss zuvor eine entsprechende Lizenz beantragen und erhält eine Nummer. Die kann sowohl von Behörden als auch potentiellen Urlaubsgästen inzwischen mittels Handy-App und GPS-Funktion überprüft werden. Ein Antrag auf Erteilung einer Lizenz ist per Internet möglich. Die Balearenregierung stellt unter www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/1095724 ein elektronisches Formular zur Verfügung. Mit diesem kann man die Vermietung anmelden und den weiteren Behördenweg in Gang setzen.


Übernachtungsplätze kaufen


Die Lizenz erhält allerdings nur, wer entsprechende Übernachtungsplätze in der sogenannten „Bettenbörse“ erworben hat. Das ist abhängig von der Verfügbarkeit. Das Mietobjekt muss sich in einer Zone befinden, in welcher eine touristische Vermietung überhaupt oder noch erlaubt ist. Vermieter in beliebten Touristenzentren an den Küsten haben kaum eine Chance.
Die Vorgaben zu missachten und ohne Lizenz zu vermieten, wird auf Mallorca und den Nachbarinseln mit empfindlichen Geldbußen belegt. Um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren, durchforsten Mitarbeiter des Tourismusministeriums regelmäßig Onlineportale, wie Airbnb, um mutmaßliche „schwarze Schafe“ zu entdecken. Im Ernstfall steht der Inspektor vor der Tür. So warnen jedenfalls die Behörden.
 
Vier Bußgelder in zwei Jahren


Der balearische Tourismusminister Iago Negueruela musste in einer Fragestunde im August 2019 allerdings zugestehen, dass seit dem Inkrafttreten des Zonenplans zur Ferien­vermietung lediglich vier private Vermieter mit einem Bußgeld belegt wurden. Die Strafe lag bei jeweils 20.001 Euro. Anders war es bei gewerblichen Internet-Plattformen, die das Gesetz missachteten. Sie wurden für illegale Angebote mit jeweils 300.000 Euro zur Kasse gebeten. Aktuell sind über 40 Sanktionsverfahren anhängig.

Tatsächlich kommt das Ministerium mit den Kontrollen kaum nach: Der Markt ist groß und unübersichtlich, und es gibt, wie man selbst bestätigt, zu wenig Mitarbeiter. Zudem wird die Branchen-Lobby immer größer. Der Oberste Gerichtshof in Spanien hatte im Januar 2019 das Gesetz zur Ferienvermietung auf den Kanaren gekippt. Die obersten Richter sahen in einem weitgehenden Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen in touristischen Gebieten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Urteil könnte Folgen für die Balearen haben.

 



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