Die eigene Immobilie auf Mallorca vermieten: Tipps für Eigentümer

2021-12-20
Die eigene Immobilie auf Mallorca vermieten: Tipps für Eigentümer
Die eigene Immobilie auf Mallorca vermieten: Tipps für Eigentümer

Die eigene Immobilie auf Mallorca vermieten: Tipps für Eigentümer

Immer mehr Eigentümer bieten Ihre Immobilie auf Mallorca zur Vermietung an. Ganz gleich, ob Kurz- oder Langzeitmiete: Sie sollten einige Tipps beachten, um Ihrer neuen Funktion als Vermieter unbeschwert nachzukommen.

 

So schön Ihr Objekt auch ist: Vor einer Vermietung ist in Spanien eine sogenannte Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) Pflicht. Sie gibt nicht nur an, ob das Objekt tatsächlich vermietet werden darf, sondern zeigt auch, für wie viele Personen bzw. Betten es geeignet ist.

 

Lizenz zum Bewohnen

Mit einer gültigen Bewohnbarkeitsbescheinigung können Sie sicher sein, dass Ihre Immobilie die nötigen Voraussetzungen für eine Vermietung erfüllt. Vor allem stellt das Dokument auch eine Art Sicherheit dar: Falls der Mieter ihre Objekt in einem schlechten Zustand verlässt, haben Sie einen entsprechenden Nachweis über den Ursprungszustand.

 

Alles im Blick

Eng mit der Bewohnbarkeitsbescheinigung verbunden ist eine Inventarliste Ihrer Immobilie. Notieren Sie sämtliche Gegenstände, die im Objekt enthalten sind und die Sie mit vermieten. Diese Liste wird an den Mietvertrag angehängt und dient der Geltendmachung möglicher Schäden an den entsprechenden Gegenständen beim Auszug. Die reine Übersicht kann durch Fotos ergänzt werden.

 

Nebenkosten regeln

Schaffen Sie Klarheit über die Nebenkostenregelung. Sie können als Vermieter weiterhin Vertragspartner der Grundversorger für Wasser, Strom, Gas usw. bleiben. Dann übernehmen Sie die Kosten und reichen Sie an den Mieter weiter. Eine Alternative ist, den Versorgern die Bankverbindung des Mieters mitzuteilen, um die fälligen Beträge von dort abzubuchen.

 

Weitere Kostenregelungen

Über die Zahlung der Grundsteuer und der Müllgebühr sollten sich Vermieter und Mieter vorab vertraglich einigen. Die Regelung muss im Mietvertrag festgehalten werden. Bedenken Sie, dass für Sie als Vermieter, je nach eigenem Status, die sogenannte Nichtresidentensteuer anfallen kann, unabhängig davon, ob das Objekt vermietet ist oder nicht.

 

An Verbotsklauseln denken

In den Mietvertrag gehören auch etwaige Verbotsklauseln, wie zum Beispiel das Verbot der Haustierhaltung. Oftmals vergessen wird eine Untervermietungsklausel. Diese ist allerdings wichtig, damit der Mieter Ihre Immobilie nicht einfach an Dritte zur Ganz- oder Teilnutzung weitervermietet.

 

Bürgen eintragen

Häufig benötigt der Mieter für die Zahlung der Miete einen Bürgen. Im Mietvertrag muss festgelegt sein, dass dieser die Miete für die gesamte Dauer des Mietvertrags übernimmt - auch für den Fall, dass der Vertrag über die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verlängert wird.

 

Kaution gestalten

Langfrist-Mietverträge fordern eine gesetzliche Kaution in Höhe von einer Monatsmiete. Bei kurzfristigen Verträgen umfasst diese zwei Monatsmieten. Um eine Garantie zu erhalten, sind auch andere Formen der Sicherheit möglich. Hier besteht Vertragsfreiheit, die allerdings im Rahmen der gesetzlichen Höhe der Kaution liegen muss.

 

Kommunikation und Fristen

Damit die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter gesichert ist, sollten Sie einen E-Mail-Kontakt in den Mietvertrag aufnehmen.

Das Spanische Mietgesetz (LAU) beinhaltet für Mietverträge klare Fristen. Diese betreffen zum Beispiel die grundlegende Vertragserfüllung, die Mindestmietdauer oder die Mietzahlungen.

Steuervorteile für Vermieter

Als Vermieter können Sie die Mieteinnahmen von der Steuer absetzen. Bis zu 60 Prozent sind möglich. Abzugsfähig sind Aufwendungen zur Verbesserung der Immobilie, wie neue Haushaltsgeräte, Grundsteuer (IBI) oder auch Müllgebühren.

 

Marc Fischer



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