So geht Bauen auf Mallorca: Vom ersten Entwurf bis zum Einzug

2020-10-09
So geht Bauen auf Mallorca: Vom ersten Entwurf bis zum Einzug
Bis zum glücklichen Einzug ins Neubau-Inseldomizil warten zahlreiche bürokratische Hürden.

Bauen auf Mallorca - Das sollten Sie beachten

Wer auf der Insel seinen Traum von einem Neubau-Domizil verwirklichen will, braucht neben dem passenden Grundstück vor allem eines: Jede Menge Geduld. Grund sind vor allem zahlreiche bürokratische Hürden, die es auf dem Weg bis zum Einzug zu überwinden gilt. Das Gute: In der Regel übernehmen Architekten und Bauleiter im Auftrag des Bauherrn den gesamten „Papierkram“.

„Der Architekt erstellt zu allererst das Proyecto basico und reicht es anschließend bei der zuständigen Gemeinde ein.“, weiß Verena Rossbach, Architektin und Co-Geschäftsführerin von „Matrol Services y Peritajes“. „Dieses Basisprojekt besteht aus einer generellen Beschreibung der Arbeiten und einer Kostenschätzung, sowie Plänen der Grundrisse, Ansichten, Schnitte, etc.

Im Anschluss ist das Proyecto de ejecución, also die Ausführungsplanung einzureichen, die auf dem Proyecto basico basiert und unter anderem Konstruktionspläne, statische Berechnungen und Statikpläne beinhaltet. Erst nach Erhalt der Lizenz für das Ausführungsprojekt ist man zum Beginn der Bauarbeiten berechtigt“, erklärt Verena Rossbach.

Bei der zuständigen Gemeinde muss dann in der Regel eine Betriebsgenehmigung beantragt werden, da deren Erteilung wiederum Bedingung für den Erhalt der Baulizenz ist. Bei Neubauten handelt es sich um eine licencia de edificación, bei Renovierungs- oder Umbauarbeiten um eine licencia de obras

Nach Erteilung der Betriebsgenehmigung ist dann die eigentliche Baugenehmigung für das Neubauprojekt, die sogenannte „licencia de edificación“ zu beantragen, die die Übereinstimmung des Bauprojektes mit den geltenden städtebaulichen Vorgaben zertifiziert.  

Zwischen Beendigung der Bebauungs- oder Umbauphase und der Nutzungs- und/oder Betriebsaufnahme der jeweiligen Anlagen, sieht das spanische Baurecht eine zweite gemeindliche Kontrolle im Wege der Erstbezugsgenehmigung und der Eröffnungsgenehmigung vor.

Die Erstbezugsgenehmigung („licencia de primera ocupación“) wird für die Erstnutzung oder den Erstbezug der Gebäude und Anlagen nach Beendigung des Baus, des Wiederaufbaus oder des Umbaus beantragt. Zur Vergabe dieser Bescheinigung durch die zuständige Gemeinde muss nachgewiesen werden, dass das fertig gestellte Gebäude den Vorgaben der zuvor erteilten Baugenehmigung entspricht, sowie die technischen, Sicherheits-, Hygiene- und Zugangsbestimmungen erfüllt.

Auch die Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas und Telefon verlangen gewöhnlich vor dem ersten Vertragsabschluss die Vorlage einer Bestätigung der Erstbezugsgenehmigung.

 

Weitere Info:

Architektenkammer Balearen

(Collegi Oficial d´Arquitectes de les Illes Balears, CUIB)

Carrer de la Portella, 14 – Palma

Telefon: 971 22 93 11

www.coaib.org

 

Öffentliches Baudezernat Mallorca

Colegio Oficial de Aparejadores y Arquitectos Técnicos, COAAT)

Carrer Federico García Lorca, 10 – Palma

Telefon: 971 45 24 61

www.coaatmca.com



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