Mallorca Immobilien – Wie gross ist mein Grundstück wirklich?

2020-06-04
Mallorca Immobilien – Wie gross ist mein Grundstück wirklich?
Mallorca Immobilien – Wie gross ist mein Grundstück wirklich?

Mallorca Immobilien – Wie gross ist mein Grundstück wirklich?

Das Problem vieler angehender Bauherren auf Mallorca ist die Suche nach dem passenden Grundstück. Ausgewiesener Baugrund wird aufgrund schärferer Bestimmungen und den geographischen Grenzen der Insel von Jahr zu knapper. Seit Anfang der 90er Jahre hat die balearische Landesregierung damit begonnen, ländliche Gebiete systematisch unter Naturschutz zu stellen. Betroffen sind davon vor allem die Gebiete entlang des westlichen Tramuntana-Gebirges. Aber auch im Norden und Nordosten sowie im Süden sind viele Gegenden nur stark eingeschränkt bebaubar.

Bevor man sich für ein Bauland entscheidet, sollte man zunächst einmal klären, ob es sich dabei um ein Grundstück auf dem Land (finca rústica) oder um städtischen Baugrund (solar) handelt.
Im ersten Fall müssen zahlreiche Fragen geklärt werden. Grund: So genannte Fincas rústicas unterliegen je nach ihrer Kategorie unterschiedlichen Umweltauflagen, die je nach Gemeinde variieren. Es kann also sein, dass auf dem Grundstück beispielsweise gar kein alleinstehendes Einfamilienhaus gebaut werden darf. Im einfachsten Fall ist die Finca Rústica als normaler Grund und Boden deklariert. Wer auf diesen so genannten suelos rúsiticos comunes bauen möchte, benötigt dafür ein Grundstück mit einer Mindestgröße von rund 14.000 Quadratmeter. Ist das Grundstück nicht als „normal“ deklariert, kann die Mindestgrundstücksgröße bis zu 50.000 Quadratmeter betragen.

Und hier beginnt oftmals das eigentliche Problem. Denn die im Grundbuch oder Kataster angegebene Fläche eines Grundstücks stimmt häufig nicht mit dem realen Wert überein. Grund: Viele Parzellen auf Mallorca wurden mit veralteten, sprich ungenauen Verfahren vermessen. Es ist daher empfehlenswert, eine Grundstücksvermessung durchführen zu lassen. Und zwar noch vor dem Kauf. Diese aktuelle Vermessung ist auch für das spätere Bauvorhaben nützlich.
Ebenfalls sollte vorab geklärt werden, ob und wie das Grundstück beziehungsweise die spätere Immobilie an das öffentliche Strom- und  Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden kann. In Sachen Strom steht der regionale Energie-Versorger Gesa-Endesa in der Verantwortung. Im Fall von Wasser und Abwasser sollte man sich an den örtlichen Wasserversorger wenden.
Einige Grundstücke auf dem Land verfügen über einen Brunnen. Doch auch hier muss man vorher Auskunft im Rathaus einholen, ob man das Brunnenwasser als Trink- oder Brauchwasser verwenden darf. Die entsprechenden Genehmigungen sollten ebenfalls vor dem Kauf des Grundstücks vorliegen.



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