Mallorca Immobilie - Bei Bestandimmobilien immer den Grundbucheintrag prüfen

2021-03-24
Mallorca Immobilie - Bei Bestandimmobilien immer den Grundbucheintrag prüfen
Grundbucheintrag auf Mallorca - darauf sollten Sie unbedingt achten

Mallorca Immobilie - Der Grundbuchauszug schafft Sicherheit

Für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca sind verschiedene Dokumente wichtig. Eines davon ist die nota simple informativa, der offizielle Grundbuchauszug. Ausgestellt wird das Schriftstück vom spanischen Grundbuchamt (registro de la propriedad).

Die nota simple ist zwar ein Rechtsdokument, hat für etwaige Belege vor Gericht jedoch keinen juristischen Wert. Dennoch sollte man die Bedeutung der nota simple informativa nicht unterschätzen. Wie der Name schon sagt, dient das Dokument der Information. Diese ist vor allem für den Käufer überaus wichtig.

Der Grundbuchauszug enthält die Identifizierungsnummer des regionalen Immobilienregisters, eine Kennziffer der Immobilie sowie eine landesweite geltende Identifizierung (identificador único de finca registral). Die Kennziffer hat nichts mit der referencia catrastal zu tun, die im Bescheid über die Gemeindesteuer erscheint. Wichtig zu wissen ist, dass die Eintträge nicht nach Definitionen eingetragen werden, sondern in zeitlicher Reihenfolge, unabhängig von deren Tragweite.

Grundlegende Informationen zur Immobilie

Die nota simple enthält zunächst Informationen über die Immobilie selbst: Handelt es sich um ein Grundstück, ein Haus, eine Gewerbeimmobilie oder ein Lager? Darüber hinaus wird die Nutzung der Immobilie beschrieben (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, etc.). Hinzu kommen Adresse und Quadratmeterzahl.

Bei der Beschreibung sollte man bedenken, dass diese ungenau oder längst überholt ein kann. Viele Eigentümer haben im Laufe der Zeit bauliche Veränderungen oder Erweiterungen vorgenommen, die bei der Eintragung einfach ausgelassen wurden.

Weiterhin in der nota simple zu finden und überaus wichtig sind Angaben zu den Grenzen und zur Landnutzung. Aufgeführt sind auch die aktuellen und ehemaligen Eigentümer sowie die Form des Eigentums. Sogar Name und Anschrift des Notars, der Kaufurkunde und Immobilie registrieren ließ, sind ersichtlich.

Auf Eintragung bestehen

Beim Thema Eigentümer ist daran zu denken, dass nicht jeder Eigentumswechsel im Grundbuch festgehalten wird. Das liegt daran, dass nach spanischem Recht für den Eigentumserwerb kein Notar erforderlich ist. Einigen sich Käufer und Verkäufer über Kaufpreis und Vertrag, wechselt manche Immobilie auch ohne Grundbucheintrag den Eigentümer. Daher ist die nota simple überaus wichtig, denn hat man sie vorliegen, kann man sich auch bei abweichenden Angaben zum Eigentümer auf diesen festgehaltenen Eintrag berufen.

Auch als Verkäufer sollte man auf die korrekte Eintragung ins Grundbuch achten. Fehlt diese nämlich, verliert der nicht eingetragene Erstkäufer sein Eigentum spätestens dann, wenn der neue Erwerber im Grundbuch eingetragen wird.

Nota simple von Experten prüfen lassen

Für Käufer besonders entscheidend sind die Informationen zu möglichen Schulden, Belastungen oder Einschränkungen bei der Immobilie. Gibt es anhängige Rechtsverfahren? Gilt ein Embargo für die gesamte Immobilie oder Teile? All das zeigen die Inhalte der nota simple.

Beantragt wird der Grundbuchauszug entweder über die Immobiliengesellschaft oder den zuständigen Makler. Selbstverständlich kann der Auszug auch beim zuständigen Grundbuchamt (registro de la propriedad) beantragt werden. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden liegt das Dokument vor.

Die nota simple wird ausschließlich auf Spanisch ausgestellt. Daher empfiehlt es sich, die Inhalte gemeinsam mit einem Anwalt, Notar oder Immobilienexperten durchzugehen. Eine nota simple ist 90 Tage gültig.

 

Marc Fischer



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