Experten Tipp Oliver Girharz Bauen auf Mallorca - Leistung und Honorar des Architekten

2020-09-06
Experten Tipp Oliver Girharz  Bauen auf Mallorca - Leistung und Honorar des Architekten
Experten Tipp Oliver Girharz Bauen auf Mallorca - Leistung und Honorar des Architekten

Experten Tipp Oliver Girharz  Bauen auf Mallorca - Leistung und Honorar des Architekten

Jeder der in Deutschland schon einmal ein Haus gebaut, saniert oder modernisiert hat, musste sich wahrscheinlich schon einmal mit den Leistungen und dem dazugehörigen Honorar des Architekten beschäftigen.

Geregelt wird dies in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), die wiederum in verschiedene Leistungsphasen unterteilt ist. Auch in Spanien gibt es eine ähnliche Verordnung (Barem orientativo de honorarios del COAB), die im Prinzip der deutschen zwar ähnelt, jedoch teilweise große Unterschiede aufweist.

Leistungsphasen
Beide Honorarordnungen beschreiben konkret den Leistungsumfang des Architekten, wobei die deutsche in insgesamt 9 Leistungsphasen unterteilt ist, die spanische in insgesamt 6. Die Leistungsphasen 1-3 der HOAI werden oftmals zusammengefasst und befassen sich mit dem Entwurf (Grundlagenermittlung, Vorplanung + Kostenschätzung, Entwurfsplanung + Kostenberechnung) des Projektes, welches bei der spanischen Variante in 2 Phasen aufgeteilt (Estudios previos + Anteproyecto) wird.
Die Phase 4 der deutschen HOAI umfasst die Genehmigungsplanung und ist gleichzusetzen mit dem spanischen „Proyecto Básico“, die Ausführungsplanung mit dem „Proyecto de Ejecución“. Die Leistungsphasen 6 + 7 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sind in Spanien im „Proyecto de Ejecución“ enthalten, wobei leider nicht so ausgeprägt und detailliert wie man es vielleicht aus Deutschland kennt.
Die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) entspricht dagegen wieder der spanischen „Dirección de Obra“ (Bauleitung und Bauübewachung) und der „Liquidación y Recepción de Obra“ (Kostenabrechnung und Übergabe). Die deutsche Leistungsphase 9, die Objektbetreuung (z. B. Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Betreuung des Objektes nach Fertigstellung), ist dagegen hier fast unbekannt!

Honorare
Die Architektenkosten werden in Deutschland anhand der zur HOAI gehörenden Honorartafel ermittelt, wobei hier die anrechenbaren Nettobaukosten zur Berechnung herangezogen werden. Bei Nettobaukosten von ca. 800.000.- Euro muss man in Deutschland mit einem Architektenhonorar von ca. 105.000.- Euro rechnen. Die Berechnung in Spanien nach der hiesigen Honorarverordnung bezieht sich zu allererst auf die Objektgröße. Nehmen wir zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit einer Größe von ca. 400m2, ergibt sich in Spanien ein anzusetzender Koeffizient von 7,9 %. Bei Nettobaukosten von wiederum 800.000.- Euro ergibt dies ein Architektenhonorar von vergleichsweise geringen 63.200.- Euro, im Gegensatz zu der deutschen Variante. Vergessen darf man aber nicht, dass in Spanien grundsätzlich auch noch ein technischer Architekt beauftragt werden muss, der bei einer Hausgröße von 400m2 nochmals mit ca. 2,41% zu buche schlägt, in unserem Fall also mit zusätzlichen ca. 19.200.- Euro.

Zu beachten ist allerdings auch, dass in dem oberen Berechnungsbeispiel keine Zusatzleistungen, Zuschläge oder Modifizierungen der Planungen enthalten sind, was zu einer erheblichen Erhöhung der Honorare führen kann.

Tipp
Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Honorarverordnungen um Empfehlungen und beide sind nicht bindend. Daher ist es immer zu empfehlen, das Honorar für die gesamte Baumaßnahme im Vorfeld zu vereinbaren. Gerade bei technisch anspruchsvollen, stark individuell geplanten und somit teureren Objekten kann das vorab kalkulierte Honorar schnell aus dem Ruder laufen. Auch ist eine Kopplung an die Baukosten generell suboptimal, vor Allem wenn es um hochpreisige Immobilien mit teuren Materialien geht.

Der Autor ist Geschäftsführer
des Ingenieur- und
Projektmanagementbüros
Matrol Servicios y Peritajes SL
Tel. 971 10 40 25 – www.matrol.es



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