Mieten auf Mallorca - Mietkaution: Eine Frage des Vertrags

2021-04-20
Mieten auf Mallorca - Mietkaution: Eine Frage des Vertrags
Mieten auf Mallorca - Spanisches Mietrecht, Kaution, darauf sollten Sie achten

Mietkaution auf Mallorca: Eine Frage des Vertrags

An einer Kaution kommt man als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses auf Mallorca kaum vorbei. Immer wieder stellt sich die Frage nach der Höhe dieser Rücklage.

Wer eine Immobilie auf Mallorca anmietet wird eine Kaution hinterlegen müssen. Die Höhe dieser Rücklage kann ein oder zwei Monatsmieten umfassen. Aufgrund der Vielzahl spanischer Mietverträge sowie deren Inhalt sollte ein Anwalt oder Immobilienmakler prüfen, welche Kaution erforderlich oder erlaubt ist.

Grundsätzlich wird zwischen kurzzeitigen und langfristigen Mietverträgen unterschieden. Letztere umfassen einen besonderen Schutz des Mieters.

Mietkaution bei Langfristverträgen

Bei langfristigen Mietverträgen wird die Wohnung oder das Haus als ständiger Wohnsitz angemietet. Dieser Mietvertrag unterliegt dem spanischen Mietgesetzt (LAU). Der Vermieter darf, laut Gesetz, höchstens eine Monatsmiete Kaution verlangen. Hinzu kommt, dass der Betrag ("fianza") auf einem Konto der regionalen, öffentlichen Verwaltung hinterlegt werden muss. Damit wird gegenüber dem Mieter die spätere Rückerstattung gesichert.

Zusätzlich zur Kaution kann ein Vermieter jedoch weitere Sicherheiten verlangen. Handelt es sich um eine "natürliche Person" sind diese Zusatzgarantien nicht begrenzt. Abgesehen von der einmonatigen Kaution können so schnell mal zwei, drei oder sogar sechsfache Monatsmieten hinzukommen.

Mietkaution bei anderen Verträgen

Anders ist es bei "juristischen Personen", also Firmen oder Unternehmen. Diesen ist eine zusätzliche Garantie von maximal zwei Monatsmieten erlaubt.

Kurzfristige oder andere Mietverhältnisse fallen auf Mallorca unter die Normen des spanischen Mietgesetzes. Darin enthalten sind die Regelungen für Büros, Geschäftsräume, aber auch Ferienunterkünfte. Der Mieter nutzt diese Immobilien nicht ständig, sondern nur zeitweise. Der Vermieter muss in diesem Fall eine Kaution von zwei Monatsmieten verlangen. Zusätzliche Garantien in unbegrenzter Höhe sind aber auch hier nicht ausgeschlossen.



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