Bauantrag Mallorca noch bis 31.12.2021 - Bauen auf eigene Verantwortung

2021-06-02
Bauantrag Mallorca noch bis 31.12.2021 - Bauen  auf eigene  Verantwortung
Renovieren und Sanieren auf Mallorca auf eigene Verantwortung - Sonderweg bis 31.12.2021

Bauen auf eigene Verantwortung - Sonderweg bis 31.12.2021

Für Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen reicht Mallorcas Gemeinden eine eigenverantwortliche Erklärung. Doch was steckt dahinter?

Insbesondere kleinere private Umbau- und Renovierungsvorhaben haben in den vergangenen Jahren zu einer Flut von Baugenehmigungsanträgen in den Kommunalverwaltungen geführt. Ähnlich wie in anderen spanischen Regionen hat man sich nun auch auf Mallorca dazu entschlossen, dem wachsenden Berg von Anträgen in den Amtsstuben einen Riegel vorzuschieben.

Bauherren können seit Mitte Mai eine sogenannte  "declaración responsable" im jeweiligen Rathaus einreichen, also eine Art eigenverantwortliche Erklärung, dass ihr Bauvorhaben alle gesetzliche Vorgaben der Gemeinde erfüllt. Mit Ein­reichung der Erklärung entfällt gleichzeitig die Pflicht, eine Baugenehmigung beantragen zu müssen. Und mit den Arbeiten kann sofort begonnen werden.

Nicht für Neubauten oder Bauvorhaben auf dem Land geeignet

Die "declaración respon­sable" als Ersatz für eine Baugenehmigung gilt ausschließlich für Vorhaben auf städtischem Grund (sue­lo urbano) und für Umbau- und Sanierungsarbeiten von Bestandsimmobilien. Neubauprojekte sind von der Regelung ausgeschlossen. Bauherren müssen zu­sammen mit der eigenverantwortlichen Erklärung zudem ein technisches Architektenprojekt einreichen, das von der regionalen Architektenkammer geprüft und abgesegnet wurde. Alle Dokumente müssen der Gemeindeverwaltung bis spätestens 31. Dezember diesen Jahres vorliegen.

Im Falle von komplexeren Sanierungs- oder Entkernungsvorhaben, beispielsweise bei Komplettrenovierungen von Dorfhäusern, sind Angaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Wasserverbrauches ebenfalls Pflicht. Weitere Informationen halten die Rathäuser bereit.

 



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